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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 247 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 20mal ergänzt werden sollten. Bei ertragsstarken personengebundenen Körperschaftenhält der <strong>LRH</strong> das Kriterium „Gewinn“ nicht für ausreichendgeeignet, die steuerliche Bedeutung <strong>des</strong> Falles zu beschreiben. Hierbei istsich der <strong>LRH</strong> bewusst, dass es erfahrungsgemäß schwierig ist und eineslangen Atems bedarf, bun<strong>des</strong>weit abgestimmte Regelungen zu ändern.Soweit eine Erweiterung der bestehenden Kriterien um eine Umsatzkomponentewegen der bun<strong>des</strong>einheitlichen Regelungen kurzfristig nicht möglichsein sollte, erscheint es erforderlich, die Bearbeitungsqualität der besondersfehleranfälligen Anwendungsbereiche <strong>des</strong> Körperschaftsteuerrechtsdurch Maßnahmen zu verbessern, die einer bun<strong>des</strong>weiten Abstimmungnicht bedürfen.30.4.2 Entscheidungserhebliche UnterlagenDie Finanzämter sollten konkrete Weisungen erhalten, welche Unterlagenim Rahmen einer Körperschaftsteuerfestsetzung anzufordern sind. Zunennen sind hier:• die Verträge über Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaftenund ihren Anteilseignern- Geschäftsführeranstellungsverträge,- Gehalts- und Pensionsvereinbarungen,- Miet- und Pachtverträge,- Darlehensverträge• sonstige gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, wie z. B.- Gesellschaftsverträge,- Ergebnisabführungsverträge- wichtige Gesellschafterbeschlüsse, Umwandlungsvorgänge und- Treuhandverträge.

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