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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 240 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 20maschinell entschieden wird, ob der Fall intensiv oder nur überschlägig zubearbeiten ist. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall für eineintensive Prüfung ausgewählt wird (Intensivprüfungsfall) mit der Bedeutung<strong>des</strong> Falles. Die Bedeutung der Steuerfälle wird anhand der gespeichertenEinkunftskennzahlen ermittelt.Für Kapitalgesellschaften gilt als maßgebender Wert ausschliesslich derGewinn der Körperschaft. Bei ertragsstarken Kapitalgesellschaften, dievon einer Person oder einer Personengruppe beherrscht werden, ergebensich aber häufig auf Grund hoher Vergütungen an Gesellschafter niedrigeGewinne. Dies hat zur Folge, dass gerade diejenigen Gesellschaften, diein besonders ausgeprägtem Umfang gewinnmindernde Gestaltungen vornehmenkönnen und <strong>des</strong>wegen eigentlich einer besonders intensivenÜberprüfung bedürften, wegen der zurzeit geltenden Auswahlkriterienhäufig nicht als Intensivprüfungsfälle eingestuft werden. Für den <strong>LRH</strong> hatsich <strong>des</strong>halb die Frage gestellt, ob diese Fälle mit der erforderlichenSorgfalt bearbeitet werden.30.2 PrüfungsablaufDer <strong>LRH</strong> hat bei sechs Finanzämtern in NRW örtliche Erhebungen zurKörperschaftsteuer vorgenommen. Die Prüfungen erstreckten sich auf dieBearbeitung der Steuererklärungen von 542 Kapitalgesellschaften mit Jahresumsätzenvon jeweils über 3 Mio. DM, die zum Zeitpunkt der Erhebungen<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> nicht für eine Betriebsprüfung vorgesehen waren. Die Verantwortungfür die zutreffende Steuerfestsetzung lag in diesen Fällen alsobei den Körperschaftsteuer-Veranlagungsstellen der Finanzämter.Hierbei handelte es sich überwiegend um Steuerfälle, die nach den bestehendenGewinnkriterien nicht als intensiv zu prüfende Steuerfälle eingestuftwaren.

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