12.07.2015 Aufrufe

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 137 - JM-Epl. 04che Ausgaben bei den einzelnen Vollzugsanstalten pro Kopf der Durchschnittsbelegung.Die Vollzugsverwaltung nutzte offensichtlich nicht dieMöglichkeiten, vorhandenes statistisches Material zum Zwecke <strong>des</strong> Vergleichsund der Analyse der Ausgaben auszuwerten, sodass Instrumentefehlten, mit denen problematische örtliche Entwicklungen zeitnah hättenerfasst und durch die Fachaufsicht beeinflusst werden können.Das JM teilt im Wesentlichen die Einschätzung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>. Es hat veranlasst,dass die notwendigen Daten künftig anstaltsbezogen erfasst undvon den Vollzugsämtern analysiert werden. Allerdings dürfe, so das JM,grundsätzlich nicht in die Therapie- und Medikationsfreiheit der Anstaltsärzteeingegriffen werden.Mit dem vom JM Veranlassten sieht der <strong>LRH</strong> sein Anliegen zumin<strong>des</strong>t insoweitals erledigt an, als die Entwicklung der Ausgaben für die medizinischeVersorgung der Gefangenen seitens der Justiz künftig kritisch beobachtetwird.18.3 Vertragsärzte18.3.1 Verfügt eine Vollzugsanstalt nicht über einen hauptamtlichen Arzt, so kannder Präsident <strong>des</strong> Vollzugsamts die Aufgaben <strong>des</strong> Anstaltsarztes einemVertragsarzt übertragen. Nach den Feststellungen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> bestand beiden Justizvollzugsanstalten eine Vielzahl dieser Vertragsverhältnisse,auch zur Vertretung hauptamtlicher Ärzte.Für die Verträge hatte das JM durch Rundverfügung einheitliche Regelungenerlassen, die auch die Vergütung der Vertragsärzte betrafen. Danachsollten die Vertragsärzte für die Wahrnehmung der Geschäfte <strong>des</strong> Anstaltsarzteswährend der regelmäßigen Sprechstunden eine Pauschalvergütungerhalten, die an der Durchschnittsbelegung der Anstalt zu orientie-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!