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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 153 - MSWWF-Epl. 05Erheblich erschwert wurde die Prüfung dadurch, dass keine der SchulenAufzeichnungen über die ausgefallenen Unterrichtsstunden oder derenUrsachen führte. Es war daher notwendig, die prüfungsrelevanten Datenim Einzelnen aus den verschiedensten schriftlichen Unterlagen - AmtlicheSchuldaten, Vertretungspläne, Klassenbücher, Kurshefte sowie Terminpläneder Schulen - herauszufiltern, miteinander abzugleichen und diedarauf basierenden Ergebnisse mit den Schulleitungen abzustimmen.Der Unterrichtsausfall sowie die Ausfallgründe wurden grundsätzlich fürdie Schule insgesamt, also für alle Klassen und Jahrgänge, ermittelt. Nurbei den drei Hauptschulen musste die Auswertung auf einzelne Klassenbeschränkt werden, weil die hierfür notwendigen Vertretungspläne nichtmehr vorhanden, nicht auswertbar bzw. bei einer Schule nicht vollständigwaren.Um auch ein Bild über den Unterrichtsausfall in der gymnasialen Oberstufezu gewinnen, wurden an den sechs in die Untersuchung einbezogenenGymnasien und Gesamtschulen jeweils die kompletten Jahrgangsstufen12 untersucht. Die Jahrgangsstufe 12 wurde gewählt, weil sich dasKurssystem nur in dieser Jahrgangsstufe über das ganze Schuljahr erstreckt.In der Jahrgangsstufe 11 setzt es erst im zweiten Schulhalbjahrein und in der Jahrgangsstufe 13 endet der Unterricht vorzeitig.Abgesehen von den untersuchten Hauptschulen, bei denen die dafür benötigtenVertretungspläne fehlten, wurde das Datenmaterial auf „Planabweichungen“und „Unterrichtsausfall“ ausgewertet. Planabweichung indiesem Sinne war die Differenz zwischen den Pflichtstunden, die die Lehreran den untersuchten Schulen laut amtlichen Schuldaten zu erteilenhatten, und den tatsächlich erteilten Pflichtstunden. Soweit diese Differenznicht durch Vertretungsunterricht aufgefangen worden war, wurde sie alsUnterrichtsausfall erfasst. Inhaltliche Abweichungen vom Stundenplan, wiez. B. Wandertage, Klassenfahrten, berufsvorbereitende Maßnahmen,

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