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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 17 - Haushaltsrechnung 985 Haushaltsrechnung 19985.1 Vorlage der HaushaltsrechnungDie Haushaltsrechnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> für das Rechnungsjahr1998 ist dem <strong>LRH</strong> am 22.02.<strong>2000</strong> zugegangen. Der Finanzministerhat die Haushaltsrechnung 1998 dem Landtag am 28.02.<strong>2000</strong> mitdem Antrag vorgelegt, die Entlastung der Lan<strong>des</strong>regierung herbeizuführen.Die Haushaltsrechnung enthält• die Gesamtrechnung (§ 81 LHO)• den Kassenabschluss (§ 82 Nr. 1 LHO)• den Haushaltsabschluss (§ 83 LHO)mit den Finanzierungsrechnungen zum kassenmäßigen Abschluss undzum Haushaltsabschluss.Der Kassenabschluss und der Haushaltsabschluss sind im Abschlussberichtgemäß § 84 LHO erläutert. Die in § 85 Abs. 1 Nrn. 1 - 5 LHO genanntenÜbersichten sind der Haushaltsrechnung beigefügt. Der im Vorjahrder Haushaltsrechnung nicht beigefügte Abschluss <strong>des</strong> Staatsba<strong>des</strong>Oeynhausen für das Jahr 1997 ist der Haushaltsrechnung 1998 beigefügt.Der Wirtschaftsprüfer hat den Bestätigungsvermerk für das Jahr 1997 versagtund für das Jahr 1998 nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerkerteilt.In der Anlage I sind die Begründungen der überplanmäßigen und der außerplanmäßigenHaushaltsausgaben einschließlich der Haushaltsvorgriffezusammengestellt. Der Vermögensnachweis nach § 86 LHO ist in den

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