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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 244 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 2030.3.2 Materiell-rechtliche FeststellungenAls bei der Bearbeitung der Steuererklärungen fehleranfällige Problemfeldererwiesen sich in erster Linie Pensionszusagen und Tantiemevereinbarungenan Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Prüfung umwandlungssteuerrechtlicherFragen hat ebenfalls zu Beanstandungen durch den <strong>LRH</strong>geführt.Obwohl Indizien vorlagen, wurde häufig die Möglichkeit einer Betriebsaufspaltungnicht ausreichend überprüft. In einigen Fällen sind den Festsetzungsfinanzämternund den BP-Stellen sogar trotz erkannter personellerund sachlicher Verflechtung bei der Beurteilung der hieraus resultierendenKonsequenzen materielle Fehler unterlaufen.Wegen <strong>des</strong> mangelhaften Informationsaustausches zwischen den Körperschaftsteuer-und den Einkommensteuerbezirken trat dort eine besondereHäufung von Fehlern bei der Ermittlung der abzuziehenden Sonderausgabenauf. Diese Fehler sind u.a. darauf zurück zu führen, dass die Einkommensteuerbezirkekeine Kenntnis von Pensionszusagen hatten, dieGesellschafter-Geschäftsführern erteilt worden waren.Ein weiterer vernachlässigter Punkt sind Darlehen <strong>des</strong> Gesellschafters andie Kapitalgesellschaft. Obwohl in rd. 20 v. H. der vom <strong>LRH</strong> geprüftenFälle Darlehensverbindlichkeiten an den Gesellschafter passiviert waren,wurden nur in jedem zehnten Fall davon Kontrollmitteilungen über gezahlteZinsen an den Veranlagungsbezirk <strong>des</strong> Gesellschafters gefertigt.Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Miet- und Pachtzahlungen an Gesellschafter.Auch hier lag die Zahl der gefertigten Kontrollmitteilungen beinur 8, obwohl insgesamt 58 Fälle mit Miet- oder Pachtverhältnissen festgestelltwurden.

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