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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 131 - JM-Epl. 04e) Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, die sich zurWahrnehmung der Aufgaben einer Ausgleichsstelle <strong>des</strong> TOA für Erwachsenebereit erklärt haben.Während es sich bei den Institutionen zu a) - d) um amtliche Stellen handelt,werden die von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angebotenenTOA-Einrichtungen im Wege der Projektförderung mit Zuwendungen ausdem Lan<strong>des</strong>haushalt gefördert.Der <strong>LRH</strong> hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass insgesamt12 Ausgleichsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege in 11 von19 Landgerichtsbezirken eingerichtet sind. In einem Landgerichtsbezirkbefinden sich zwei dieser Einrichtungen, während in acht Landgerichtsbezirkenkeine TOA-Einrichtung in freier Trägerschaft besteht. Personellausgestattet sind die Ausgleichsstellen in der Regel mit zwei Vollzeitkräftenals Konfliktschlichter und einer Verwaltungskraft (eine halbe Stelle).Das Land fördert die Personal- und Sachaufwendungen der Einrichtungenmit Zuwendungen und wendet dafür seit 1998 jährlich 2,4 Mio. DM auf.Die 12 Einrichtungen haben im Jahre 1997 rund 250 und im Jahre 1998insgesamt 441 TOA-Fälle bearbeitet.Neben den Einrichtungen in freier Trägerschaft hat von den o. a. amtlichenInstitutionen in den vergangenen Jahren offenbar namentlich die GerichtshilfeTOA-Maßnahmen durchgeführt. Die Gerichtshilfe ist derzeit mit44 Personalstellen ausgestattet und wirkt nach ihrem gesetzlichen Auftragbei der Vorbereitung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Entscheidungenmit. Sie ist in allen Bezirken der Staatsanwaltschaften und Landgerichte<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>s vertreten und hat nach den Unterlagen <strong>des</strong>JM 1997 insgesamt 423 und im Jahr 1998 730 TOA-Fälle bearbeitet.Der <strong>LRH</strong> hat <strong>des</strong> Weiteren festgestellt, dass die TOA-Einrichtungen derfreien Träger ungenügend ausgelastet waren. Das JM selbst geht davon

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