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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 116 - IM-Epl. 0315.4 Weiterer SchriftwechselDas Innenministerium hat die Anregungen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> aufgegriffen und dieEinrichtung einer „zentralen Abrechnungsstelle“ bei den ZPD eingeleitet.Zukünftig sollen diese die eingehenden Rechnungen (verwaltungsseitig)prüfen und anweisen. Auch sollen sie die Verfolgung von Berichtigungsansprüchengegenüber den KVen/KZVen übernehmen, die bisher - wieerwähnt - von zwei Bezirksregierungen vorgenommen wurde. Die zentraleAbrechnung soll nicht nur für den vom <strong>LRH</strong> untersuchten Bereich gelten,sondern – bis auf wenige Ausnahmen – alle Leistungen der freien Heilfürsorgeerfassen.Unabhängig von der beabsichtigten Neuordnung <strong>des</strong> Verfahrens hat dasMinisterium die zuständigen Behörden und Einrichtungen schon jetztdurch gesonderten Erlass angewiesen, eine ordnungsgemäße Prüfungder Abrechnungsunterlagen sicherzustellen und dazu unter Berücksichtigungder vom <strong>LRH</strong> aufgezeigten Mängel und Defizite eine Reihe konkreterMaßnahmen angeordnet.Zur Frage einer mehr auf die Besonderheiten der freien Heilfürsorge ausgerichtetenKontrolle seitens der KVen/KZVen hat das Innenministeriumlediglich mitgeteilt, diese Prüfung erfolge durch automatisierte Plausibilitätskontrollen,wie sie im Bereich der Krankenkassen üblich seien. Spezielle,auf die abrechnungsfähigen Leistungen der freien Heilfürsorge ausgerichteteADV-Programme gebe es nicht.Die vom Innenministerium getroffenen bzw. eingeleiteten Maßnahmen erscheinendem <strong>LRH</strong> geeignet, das Abrechnungs- und Prüfverfahren effektiverzu gestalten und - nach Einrichtung der zentralen Abrechnungsstellebei den ZPD - den damit verbundenen Verwaltungsaufwand deutlich zuverringern.Der <strong>LRH</strong> hat das Ministerium aber darauf hingewiesen, dass die ärztliche/zahnärztlicheVersorgung nach Maßgabe der eingangs erwähntenVerordnung über die freie Heilfürsorge ausdrücklich Gegenstand der mit

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