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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 280 - Beratungen32.4 Auswirkungen der ErsatzschulfinanzierungDas EFG verfolgt die Prinzipien „Defizitdeckung“, „Beteiligung der Schulträgeran den Kosten“ und „Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen“.Das Prinzip „Defizitdeckung“, das den individuellen Haushaltsfehlbetragzum Maßstab für die Bemessung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>zuschusses macht, wird inder Praxis verwirklicht. Dabei wird in erheblichem Maße auch den Besonderheiteneinzelner Schulen Rechnung getragen. Es liegt jedoch auf derHand, dass dieses Prinzip keinen Anreiz zur Minimierung <strong>des</strong> Defizitsbietet.Auch die Zielvorstellung „Beteiligung der Schulträger an den Kosten“ wirdgrundsätzlich erreicht. Ob die prozentuale Gewichtung der Eigenleistungen,die das EFG mit 15 % sowie zusätzlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsmöglichkeitenvorsieht, sachgerecht ist, ist eine Frage der politischenWertung und entzieht sich daher der Betrachtung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>.Ob das dritte Prinzip der Ersatzschulfinanzierung „Vergleichbarkeit mit öffentlichenSchulen“ durchgängig erreicht wurde, erscheint angesichts derim schulformbezogenen Vergleich ermittelten sehr großen Bandbreiten beiden Ausgaben je Schüler allerdings zweifelhaft.Es gibt, vereinfacht gesagt, grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Zuschussgewährungan den Ausgaben vergleichbarer öffentlicher Schulenauszurichten. Zum einen greift man auf statistisches Material über dasAusgabeverhalten öffentlicher Schulen zurück und bildet, ggf. auch fürTeilbereiche, Durchschnittswerte, nach denen sich dann die Höhe <strong>des</strong> Zuschussesbemisst. Diesen Weg ist das EFG nicht gegangen; es gab undgibt auch kein entsprechend aufbereitetes statistisches Material.

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