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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 220 - MURL-Epl. 10Den Kreisen und kreisfreien Städten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> mit einer öffentlichenSchlachtstätte ist auf dem Gebiet der gesetzlichen Fleischhygiene dieordnungsbehördliche Aufgabe der Fleisch- und Schlachttierkontrolle lan<strong>des</strong>gesetzlichübertragen. Diese Kommunen haben als (Sonder-) OrdnungsbehördenSchlachttiere und Schlachtfleisch auf bestimmte Wirkstoffeund deren Rückstände zu überprüfen und dazu Stichproben durchbestimmte Laborverfahren zu untersuchen. Die Schlachthofgebühren, diedie Kommunen von den Schlachtbetrieben als Benutzungsgebühren erheben,erfassen auch die Kosten für die gesetzliche Rückstandskontrolle.Um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, hat das - innerstaatlich verbindliche- Europarecht die Gebühren auf dem Gebiet der gesetzlichenFleischhygiene einheitlichen Grundsätzen unterworfen. Seit Anfang <strong>des</strong>Jahres 1991 muss europaweit beispielsweise für die gesetzliche Rückstandskontrolleeine Gebühr von min<strong>des</strong>tens 1,35 ECU bzw. Euro je TonneSchlachtfleisch von den Schlachtbetrieben erhoben werden.In NRW sehen sich die Kreise und kreisfreien Städte außer Stande, diezur Rückstandskontrolle vorgeschriebenen Laboruntersuchungen in ihrenSchlachtstätten oder kommunalen Ämtern selbst durchzuführen. DieKommunen nehmen <strong>des</strong>halb bis heute die Dienste der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämterin Anspruch, denen sie regelmäßig die in derSchlachtstätte aus dem Schlachtfleisch entnommenen Stichproben zurUntersuchung zuleiten. Die durch den <strong>LRH</strong> festgestellten Gebührenrückständeresultieren aus den vierteljährlichen Abrechnungen der Kosten dieserLaboruntersuchungen durch die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtergegenüber den Kommunen.Wie der <strong>LRH</strong> festgestellt hat, gründet sich die lan<strong>des</strong>weite Zahlungsverweigerungder Kommunen auf die Methode <strong>des</strong> Abrechnungsverfahrens,das die Untersuchungsämter auf Weisung <strong>des</strong> MURL seit dem Jahre 1992ihren Rechnungen an die Kommunen zu Grunde gelegt haben. Das Mini-

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