12.07.2015 Aufrufe

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 123 - IM-Epl. 03Der <strong>LRH</strong> hat das IM gebeten, für die Zukunft einheitliche Kriterien für dieFörderung von Werkstätten für Feuerwachen aufzustellen.16.5 Diensträume der leitenden BeamtenDie Größe der Dienstzimmer für den Leiter der Feuerwachen und seinenStellvertreter ist in drei der geprüften Feuerwehreinrichtungen wesentlichübersetzt. Räume mit einer Grundfläche von 35 m² bis 70 m² für den Leiterund 34 m² bis 58 m² für den Stellvertreter sind auch dann unangemessen,wenn diese Räume zugleich als Besprechungszimmer mitgenutzt werden.Der <strong>LRH</strong> hat beim IM angeregt, die förderfähigen Größen der Dienstzimmer- mangels Vorgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> - nach den Richtlinien für dieDurchführung von Bauausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in der Zuständigkeit der Finanzbauverwaltungzu bemessen. Diese sehen für das Dienstzimmer einesAmtsvorstehers, der in etwa mit dem Leiter einer Berufsfeuerwehrvergleichbar ist, eine Fläche von 24 m² vor. Das IM will die Anregung <strong>des</strong><strong>LRH</strong> in seine Überlegungen einbeziehen.16.6 Sporthalle und MehrzweckhalleBei einer Feuerwache ist im Zuge <strong>des</strong> mit Zuwendungen gefördertenNeubaus eine Sporthalle, bei einer anderen Feuerwache eine Mehrzweckhalleerrichtet worden. Die Mehrzweckhalle umfasst ca. 435 m², siesoll allein der Notaufnahme von Menschen im Falle von Großschadensereignissendienen und steht ansonsten leer. Die ca. 140 m² große Sporthallewird überwiegend für den Dienstsport genutzt. Gelegentlich dient sieauch als Probenraum für die Kapelle der Freiwilligen Feuerwehr. Der <strong>LRH</strong>ist der Auffassung, dass beide Hallen nicht dem abwehrenden Brandschutzzuzurechnen sind und daher nicht aus Mitteln der Feuerschutzsteuerhätten gefördert werden dürfen. In seiner Erwiderung hat das IM

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!