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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 106 - Ministerpräsidentund Staatskanzlei (Epl. 02)Die Staatskanzlei hat allerdings im Laufe <strong>des</strong> Prüfungsverfahrens die unmittelbareGewährung von zusätzlichen Mitteln zum Ausgleich der entstandenenVerluste in Höhe von 3,8 Mio. DM abgelehnt. In ihrer Stellungnahmevom Februar <strong>2000</strong> vertritt sie hierzu die Auffassung, dass § 18 <strong>des</strong>Gesellschaftsvertrages keine Pflicht <strong>des</strong> Gesellschafters zum unmittelbarenAusgleich der Verluste begründe. § 18 <strong>des</strong> Gesellschaftsvertragesweise lediglich auf das Zuwendungsverfahren hin.Der <strong>LRH</strong> hat festgestellt, dass die oben beschriebene Praxis, im Jahresabschlussein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erreichen, einen unzutreffendenEindruck über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaftvermittelt.14.2.3 Aufstellung der WirtschaftspläneSeit dem Haushaltsjahr 1995 übersteigen die Ausgaben der Gesellschaftderen Einnahmen. Im Jahre 1998 lagen die Ausgaben rund 2,2 Mio. DMüber den Einnahmen.in TDM1800016000140001<strong>2000</strong>10000800060004000<strong>2000</strong>0Entwicklung: Einnahme-AusgabenEinnahmenAusgaben1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

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