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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 206 - MURL-Epl. 10Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft(Epl. 10)26 Zuwendung für die Erweiterung einer KläranlageDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat die Verwendung einer im Jahr 1993bewilligten Zuwendung an einen Zweckverband für die Erweiterungeiner Kläranlage geprüft. Es wurde festgestellt, dass die tatsächlichangefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme erheblichniedriger waren als die veranschlagten Kosten und dassmehrere im Zuge der Baumaßnahme durchgeführte Einzelmaßnahmennicht zuwendungsfähig waren. Diese Feststellungen führten zuRückforderungen in Höhe von rund 23 Millionen DM durch die für dieBewilligung zuständige Bezirksregierung. Der Zweckverband hat dengeforderten Betrag im Jahr 1999 an das Land zurückgezahlt, jedochWiderspruch eingelegt.Außerdem beanstandete der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>, dass die Fördermittelunmittelbar nach Erteilung <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> in einerSumme abgerufen und zugeteilt wurden, obwohl nur eine Auszahlungnach Baufortschritt zulässig war.Eine Bezirksregierung (BR) bewilligte im Jahre 1993 einem Zweckverbandfür die Erweiterung einer Kläranlage im Wege der Anteilfinanzierung(20 %) eine Zuwendung in Höhe von 55,2 Mio. DM zu zuwendungsfähigenGesamtausgaben von rd. 276 Mio. DM. Die Zuwendung wurde im September1993 in voller Höhe ausgezahlt. Die Baumaßnahme wurde in denJahren 1990 bis 1997 durchgeführt.

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