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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 95 - Stellenbörse13 StellenbörseDurch die Stellenbörse sollte sichergestellt werden, dass freie Stellenin der Lan<strong>des</strong>verwaltung vorrangig mit solchen Bediensteten <strong>des</strong>Lan<strong>des</strong> besetzt werden, deren Stellen entbehrlich sind. Nach denFeststellungen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> wurde dieses Ziel nur bei1,6 von Hundert aller Stellenausschreibungen über die Stellenbörseerreicht. Der <strong>LRH</strong> hat Verschärfungen <strong>des</strong> Stellenbörsenverfahrensvorgeschlagen, die von der Lan<strong>des</strong>regierung bei der Einrichtung derPersonalagentur zum 01.01.<strong>2000</strong> teilweise übernommen worden sind.Der <strong>LRH</strong> prüft seit mehreren Jahren den Stellenabbau in der Lan<strong>des</strong>verwaltungund hat hierzu dem Landtag berichtet (vgl. Jahresberichte 1998und 1999, jeweils Abschnitt 8). Im Zuge dieser Prüfung hat der <strong>LRH</strong> auchdie Stellenbörse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> näher untersucht.13.1 Ausgestaltung <strong>des</strong> StellenbörsenverfahrensNach mehrjährigem Vorlauf richtete die Lan<strong>des</strong>regierung zum 01.01.1998eine lan<strong>des</strong>weite Stellenbörse ein, die zunächst ein Jahr lang erprobt werdensollte. Das Innenministerium erhielt die Zuständigkeit für die Stellenbörse.Die Erprobungsphase wurde nach einem Jahr bis Ende 1999 verlängert.Ziel der Stellenbörse war es, durch Herausgabe eines zentralen Ausschreibungsblatteseinen verwaltungsinternen Arbeitsmarkt zu schaffen,um den Abbau entbehrlicher Stellen in der Lan<strong>des</strong>verwaltung zu beschleunigen.Durch die Stellenbörse sollte die Umsetzung der einschlägigenRegelung <strong>des</strong> Haushaltsgesetzes erleichtert werden, wonach vor jederInanspruchnahme einer besetzbaren Stelle zu prüfen ist, ob diese

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