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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 223 - MURL-Epl. 1027.2.3.3 Ende <strong>des</strong> Jahres 1999 haben die lan<strong>des</strong>weiten Außenstände aus den Gebührenbescheidenrd. 2 Mio. DM betragen, weitere rd. 600.000 DM sindnur unter Vorbehalt gezahlt. Das Ministerium ist weiterhin bemüht, aufrechtlicher Grundlage eine Lösung zu finden, die die Gebührenschuldnerakzeptieren. Der <strong>LRH</strong> unterstützt das MURL in diesem Bestreben. In denSchlachthofgebühren, die die Kommunen von den Schlachtbetrieben erhalten,ist die gesetzlich vorgeschriebene Min<strong>des</strong>tgebühr von 1,35 ECUbzw. Euro je Tonne Schlachtfleisch für die Rückstandskontrolle enthalten.Bestandteil der Rückstandskontrolle sind die Laboruntersuchungen, diedie Veterinäruntersuchungsämter <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Auftrag der Kommunenausführen. Ein Teil dieser gesetzlichen Min<strong>des</strong>tgebühr entfällt somit aufdie Kosten der Laboruntersuchungen. Der <strong>LRH</strong> hält es nicht für hinnehmbar,dass die Kommunen von ihren Schlachthofgebühren jenen Teil dieserEinnahmen nicht an das Land weiterleiten, der auf diese Laboruntersuchungenentfällt, die auf ihre Kosten vorzunehmen die Kommunen nachdem Ordnungsbehördengesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verpflichtet sind.Im Hinblick auf diese besondere Sachlage hat der <strong>LRH</strong> bei dem Ministeriumangeregt, unabhängig von einer rechtlichen Lösung auf politischer Gesprächsebeneeine Verständigung mit den Kommunen und ihren Interessenverbändenanzustreben.27.3 Optimierung der Einnahmen aus NutzungsentgeltenDem Haushalt <strong>des</strong> MURL fließen als Verwaltungseinnahmen auch Nutzungsentgelteauf privatrechtlicher Vertragsgrundlage zu. Auch diesesEinnahmepotenzial enthält Reserven, die bislang nicht ausgeschöpft sind,wie <strong>LRH</strong> und RPÄ durch ihre Prüfungen festgestellt haben.

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