12.07.2015 Aufrufe

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 200 - MWMTV-Epl. 08holt werden müsse; der Bund hat diese Genehmigung am 09.11.1998verweigert, um keinen Präzedenzfall für andere mit Zuwendungen <strong>des</strong>Bun<strong>des</strong> geförderte Einrichtungen zu schaffen.Nach den Feststellungen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> rechnete der Zuwendungsempfänger inden Teilverwendungsnachweisen Zahlungen an den Geschäftsführer für1997 von über 320.000 DM und für 1998 von über 340.000 DM ab.Grundlage hierfür war nicht ein Arbeitsvertrag, sondern ein zwischen demZuwendungsempfänger und dem Geschäftsführer abgeschlossener Honorarvertragmit Tagessätzen von zunächst 800 DM, dann 1.000 DM undschließlich 1.500 DM, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Seine Honorarefinanzierte der Geschäftsführer aus den Fördermitteln, die das MWMTVfür Fremdberatungen bewilligt hatte; diese Mittel waren für den vorgesehenenZweck nicht in Anspruch genommen worden.Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat in seiner Prüfungsmitteilung darauf hingewiesen,dass mit den auf Grund der Honorarverträge gezahlten Vergütungenan den Geschäftsführer die im Zuwendungsbescheid <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> genehmigtenHöchstbeträge bei weitem überschritten und durch die Entgeltabrechnungauf Honorarbasis zusätzlich mit Umsatzsteuer belastet wurden.Er sieht in der von dem Geschäftsführer praktizierten Vorgehensweiseeine Umgehung <strong>des</strong> gesetzlichen Besserstellungsverbots.Dem Petitum <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s sicherzustellen, dass die in denVerwendungsnachweisen für 1997 und 1998 abgerechneten Ausgaben fürdie Tätigkeit <strong>des</strong> Geschäftsführers nur in Höhe <strong>des</strong> in dem bestandskräftigenZuwendungsbescheid genannten Betrages von 220.000 DM einschließlichsämtlicher sozialer Aufwendungen für den Geschäftsführer alszuwendungsfähig anerkannt werden, ist das MWMTV bisher nicht nachgekommen.Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!