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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 272 - Beratungennahmen anzurechnen sind, und die rechnerische und sachliche Richtigkeitder Rechnung insgesamt testieren.32.2.2.1 PersonalausgabenDie Entscheidung, wie viel Personal an jeder Ersatzschule zu refinanzierenist und in welcher Höhe Personalkosten für jede dem Grunde nach refinanzierbareStelle anzuerkennen sind, stellt den Arbeitsschwerpunkt beider Festsetzung der Lan<strong>des</strong>zuschüsse dar. Nach einer Untersuchung <strong>des</strong>Gemeinsamen Gebietsrechenzentrums Hagen (GGRZ), die sich mit denMöglichkeiten geeigneter DV-Unterstützung befasste, waren bis zu zweiDrittel <strong>des</strong> gesamten Prüfaufwan<strong>des</strong> den Personalausgaben zuzuordnen.Den Prüfungsaufwand verdeutlichen die nachfolgend aufgelisteten Prüfschritte:• StellenrahmenDie oberen Schulaufsichtsbehörden überprüfen zunächst, wie vieleStellen mit welcher Wertigkeit refinanziert werden können.Für die Lehrerstellen richtet sich dies grundsätzlich nach den sehrkomplexen Regelungen, die die Personalstandards für die öffentlichenSchulen festlegen. Die Schulaufsichtsbehörden prüfen außerdem, obim Einzelfall über den festgestellten Grundbedarf hinaus gesonderteStellenanteile wegen Unterrichtsmehr- und Ausgleichsbedarfs zuzuweisensind.Für Verwaltungskräfte und Fachberater ergibt sich der Stellenrahmenabschließend aus den Regelungen <strong>des</strong> EFG.

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