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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 181 - MSWWF-Epl. 0521 Speisenversorgung bei den Medizinischen Einrichtungeneiner HochschuleEin Gutachten aus dem Jahr 1995 wies für den Fall einer Umstellungder Speisenversorgung der Medizinischen Einrichtungen einerHochschule von Tiefkühlkost auf Frischkost eine jährliche Ersparnisvon 6 Millionen DM aus. Angesichts dieser erheblichen Einsparmöglichkeithielt der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> eine zügige Umsetzung <strong>des</strong>Gutachtens für unumgänglich. In ihrer Stellungnahme gegenüberdem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> erklärten die Medizinische Einrichtungenim Februar 1996, sie hätten die Empfehlung, vom Tiefkühlkostsystemzum Frischkostsystem überzuwechseln, zielstrebig aufgegriffen. Tatsächlichhaben sie die Speisenversorgung jedoch nicht umgestellt.Vielmehr haben sie Planungsschritte eingeleitet, um zusammen mitdem Wirtschaftsgebäude und dem Bereich der Zentralküche auchdas besonders betriebskostenträchtige Tiefkühlessenlager zu sanierenund damit das auch aus Gründen <strong>des</strong> Umweltschutzes bedenklicheTiefkühlkostsystem aufrechtzuerhalten.Im Januar 1994 erteilten die Medizinischen Einrichtungen einer Hochschule(ME) einer Beratungsfirma den Auftrag, Lösungsalternativen für einewirtschaftliche Versorgung der Patienten mit Speisen zu entwickeln.Nach dem im Januar 1995 fertig gestellten Gutachten ließen sich durcheine Reihe von kurz- und mittelfristigen Verbesserungen (z. B. Änderungvon Arbeitsabläufen, EDV-Einsatz) insgesamt jährlich rd. 1,8 Mio. DM einsparen.Darüber hinaus empfahl der Gutachter auf der Grundlage einerNutzwertanalyse, bei der Einsparmöglichkeiten, die Beibehaltung <strong>des</strong>Speisenstandards, Mitarbeiterzufriedenheit und Beachtung der Umweltgewichtet bewertet wurden, die Umstellung der Eigenherstellung von Tiefkühlkostauf Frischkost. Hieraus errechnete er ein Einsparpotenzial von

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