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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 192 - MSWWF-Epl. 05schaftsführung führte dazu, dass kein Know-How über die Amtsperiodenhinweg entstehen konnte und sich die Fehler wiederholten.Diese systembedingten Schwächen waren auch den Rektoraten bekannt.Gleichwohl sahen diese überwiegend keinen Anlass, von sich aus aktiv zuwerden. Das mit der Einrichtung der Rechtsaufsicht verfolgte Ziel, die Studierendenschaftenauch zu einer ordnungsgemäßen Haushalts- und Wirtschaftsführunganzuhalten, wurde demzufolge insgesamt nur sehr unzureichenderreicht.Um eine nachhaltige Verbesserung der Haushalts- und Wirtschaftsführungder Studierendenschaften zu erzielen, haben die RPÄ daher jeweils gemeinsammit Vertretern der Studierendenschaften und der Rektorate dieFrage erörtert, wie zukünftig Stabilität und Kontinuität in der HaushaltsundWirtschaftsführung erreicht werden kann, ohne das Recht auf Selbstverwaltungder Studierendenschaften einzuschränken. Daraus wurdenzahlreiche Empfehlungen entwickelt, von denen insbesondere die folgendenhervorzuheben sind:• Im Interesse einer die Amtsperioden der studentischen Funktionsträgerüberdauernden ordnungsgemäßen Haushalts- und Wirtschaftsführungsollte die HWVO künftig vorsehen, dass bei Amtswechsel ein Übergabe-/Übernahmeprotokoll zu fertigen ist.• Unbeschadet <strong>des</strong>sen sollte die HWVO dahingehend überarbeitet werden,dass nur das Unverzichtbare geregelt wird, auf <strong>des</strong>sen Einhaltungdann allerdings konsequent geachtet werden sollte.• Weiter gehender Informationsbedarf der Studierendenschaften solltedurch praktische Erläuterungen oder durch die Bereitstellung von Vordruckmusterngedeckt werden.• Um neuen Funktionsträgern den Einstieg in ihr Aufgabengebiet zu erleichtern,könnten Fortbildungsveranstaltungen als praxisbegleitendeMaßnahmen angeboten werden.

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