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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 173 - MSWWF-Epl. 05allerdings die Möglichkeiten der Hochschulen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungenim Rahmen hochschulübergreifender Vergleiche erheblich ein.20.3.2 Verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zu Organisationseinheiten(Kostenstellen-Rechnung)Die Kostenstellenrechnung hat die Funktion, die nach Kostenarten gegliedertenKosten auf die einzelnen Organisationseinheiten zu verteilen. Dabeiwird auf den tatsächlichen Verursacher <strong>des</strong> Ressourcenverbrauchsabgestellt.Da erfahrungsgemäß viele Organisationseinheiten einer Hochschule nichtautark arbeiten, sondern in erheblichem Umfang Serviceleistungenanderer in Anspruch nehmen oder sogar ihre Leistungen gemeinsam mitanderen erbringen, ist die verursachungsgerechte Zuordnung aller Kostenim Rahmen einer internen Verrechnung unerlässliche Voraussetzung füreine aussagefähige Kostenstellenrechnung und damit auch für die Stärkung<strong>des</strong> Kostenbewusstseins bei allen Verantwortlichen.In dieser Hinsicht stehen die Modellhochschulen in<strong>des</strong>sen noch weitgehendam Anfang, zum Teil gibt es sogar noch nicht einmal Ansätze fürKonzeptionen zur internen Verrechnung.20.3.3 Zuordnung der Kosten zu den Leistungen (Kostenträger-Rechnung)Die verursachungsgerechte Zuordnung von Kostenarten zu Kostenstellenermöglicht lediglich Informationen darüber, in welche Organisationseinheitender Hochschule bestimmte Ressourcen geflossen sind. Erkenntnissedarüber, ob diese Organisationseinheiten wirtschaftlich arbeiten, könnendurch diese Informationen jedoch – wenn überhaupt – nur sehr einge-

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