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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 168 - MSWWF-Epl. 0520 Modellversuche zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnungan Universitäten und FachhochschulenDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat bei zwei Universitäten und zwei Fachhochschulen,die an den vom Ministerium für Schule und Weiterbildung,Wissenschaft und Forschung als abgeschlossen betrachtetenModellversuchen teilnahmen, die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung(KLR) untersucht. Dabei hat er festgestellt, dasssich die KLR an allen vier Modellhochschulen noch weitgehend imAufbau befindet und die mit der Einführung eines solchen Instrumentsverbundenen Ziele noch nicht erreicht sind. Eine vollständige,einheitliche Konzeption einer KLR für alle Hochschulen, die insbesondereauch Informationen für die Steuerung <strong>des</strong> gesamten Hochschulwesensdurch die Lan<strong>des</strong>regierung und für hochschulpolitischeGrundsatzentscheidungen <strong>des</strong> Landtags liefern kann, liegt mit dembei der Prüfung vorgefundenen Entwicklungsstand noch nicht vor.Der <strong>LRH</strong> hat dem Ministerium empfohlen, vor allem dem letztgenanntenAspekt künftig verstärkt Beachtung zu schenken, da dieser auchdas Budgetrecht <strong>des</strong> Landtags berührt; darüber hinaus hat er demMinisterium weitere Anregungen zu der bereits in die Wege geleitetenEinführung der KLR an allen Hochschulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gegeben.20.1 VorbemerkungDie Einführung der KLR in geeigneten Bereichen der Lan<strong>des</strong>verwaltung istseit längerem eine politische Zielsetzung der Lan<strong>des</strong>regierung, die inzwischenauch gesetzlich in § 7 Abs. 3 LHO i. d. F. vom 26.04.1999 verankertist. Ihre Einführung an den Hochschulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist – in Verbindungmit der Einführung eines Berichtswesens und eines Controllings – zudem

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