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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 65 - Lan<strong>des</strong>schulden7.2.3 KreditfinanzierungsgrenzeEinnahmen aus Krediten dürfen in der Regel nur bis zur Höhe der Summeder im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen in denHaushaltsplan eingestellt werden (Art. 83 Satz 2 LV; § 18 Abs. 1 LHO).Die Überprüfung der Einhaltung der Kreditfinanzierungsgrenze nach derBerechnungsmethode <strong>des</strong> Finanzministeriums ergab:Im Haushaltsplan 1998 waren vorgesehen:Investitionsausgaben lt. Hauptgruppen 7 und 8<strong>des</strong> Haushaltsplans vonvermindert um die Einnahmen aus Zuweisungen,Zuschüssen und Beiträgen für Investitionen9.528,1 Mio. DM2.120,9 Mio. DManrechenbare Investitionengeplante Nettoneuverschuldung 257.407,2 Mio. DM7.312,0 Mio. DMDie geplante Nettoneuverschuldung unterschritt die imHaushaltsplan 1998 veranschlagten Investitionen um(= 1,3 v. H.) 95,2 Mio. DMIm Haushaltsvollzug 1998 sind festzustellen:Investitionsausgaben der Hauptgruppen 7 und 8nach der Haushaltsrechnung vonvermindert um die Einnahmen aus Zuweisungen,Zuschüssen und Beiträgen für Investitionen nachder Haushaltsrechnung9.222,6 Mio. DM1.735,3 Mio. DM25Nettoneuverschuldung = Obergruppen 31 + 32 ./. 58 + 59

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