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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 274 - BeratungenDie Berechnung der Versorgungsbezüge bzw. deren Überprüfungstellt die Schulträger ebenso wie die oberen Schulaufsichtsbehördenin zunehmendem Maß vor Probleme. Das Personal der Schulträger istangesichts der umfangreichen, sich ständig ändernden Versorgungsvorschriften<strong>des</strong> öffentlichen Dienstrechts weitgehend überfordert.Deshalb müssen seine Berechnungen im Regelfall durch die oberenSchulaufsichtsbehörden korrigiert werden. Deren üblicherweiseebenfalls nicht gesondert ausgebildeten Sachbearbeiter müssen hierzudas komplette Verfahren der Versorgungsberechnung manuellnachvollziehen, das für die Versorgungsberechtigten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beimLan<strong>des</strong>amt für Besoldung und Versorgung (LBV) dv-gestützt durchSpezialisten erledigt wird. Das GGRZ ging bei seiner vorgenanntenUntersuchung im Jahr 1995 davon aus, dass für die Bearbeitung einesVersorgungsfalles bei den BR je nach Schwierigkeitsgrad zwischeneinem Tag und einer Woche benötigt wird.Seit Mitte der Siebziger Jahre gibt es daher bereits Bestrebungen, dieBerechnung der Versorgungsbezüge für Lehrkräfte an Ersatzschulenauf das LBV zu übertragen. Hieran haben die BR 1996 erneut angeknüpftunter Hinweis darauf, dass es angesichts der relativ geringenFallzahlen - im Jahr 1995 insgesamt 220 Fälle - für sie einen unverhältnismäßigenAufwand bedeute, das dafür benötigte Fachwissenvorzuhalten. Das für das LBV zuständige Finanzministerium (FM)räumte dazu ein, „dass diese Aufgabe sicher am wirtschaftlichstenzentral durch das LBV abgewickelt würde“; es sah sich angesichtsder beim LBV zu erbringenden kw-Vermerke und der steigenden Aufgabenbelastunggleichwohl nicht in der Lage, den Anregungen zu folgen.

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