Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
der Europäischen Union, die Unterzeichnung sowie die innerstaatliche Genehmigung des<br />
Vertrages in den fünfzehn alten und zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.<br />
180<br />
Am 9. April <strong>2003</strong> stimmte das Europäische Parlament in getrennten Abstimmungen<br />
dem Beitritt jedes der zehn Beitrittsländer zu. Danach fasste auch der Ministerrat der<br />
Europäischen Union den erforderlichen einstimmigen Beschluss. Am 16. April <strong>2003</strong> konn-<br />
ten Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und ich, gemeinsam mit den Vertretern der<br />
Regierungen der anderen alten und der neuen Mitgliedstaaten der EU, den Beitrittsvertrag<br />
in Athen unterzeichnen.<br />
Die verfassungsmäßigen parlamentarischen Abstimmungen über den Beitrittsvertrag<br />
in Österreich erbrachten am 3. Dezember <strong>2003</strong> im Nationalrat bzw. am 18. Dezember<br />
<strong>2003</strong> im Bundesrat jeweils überwältigende Mehrheiten <strong>für</strong> die Erweiterung. Damit konnte<br />
nach Ratifikation durch Bundespräsident Dr. Thomas Klestil und Gegenzeichnung durch<br />
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel am 19. Dezember <strong>2003</strong> das innerösterreichische<br />
Genehmigungsverfahren formell abgeschlossen und die Ratifikationsurkunde am 23.<br />
Dezember <strong>2003</strong> in Rom (Italien ist Depositarstaat der Beitrittsverträge) hinterlegt werden.<br />
Die von allen vier politischen Parteien getragene Zustimmung des österreichischen<br />
Parlaments zur EU-Erweiterung ist Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses in<br />
Österreich <strong>für</strong> die Erweiterung. Grundlage dieses Konsenses sind <strong>für</strong> Österreich wichtige,<br />
in den Beitrittsverhandlungen zwischen 1998 und 2002 erzielte Lösungen in Sachfragen,<br />
die in der Beitrittsakte als integraler Bestandteil des Beitrittsvertrages rechtsverbindlich<br />
festgeschrieben sind – galt es doch, Österreich bestmöglich auf die neue Situation vorzu-<br />
bereiten. Hervorzuheben sind insbesondere:<br />
– Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der grenzüber-<br />
schreitenden Dienstleistungen, durch die dem besonderen Schutzbedürfnis des öster-<br />
reichischen Arbeitsmarktes bzw. gewisser Gewerbesparten in grenznahen Bereichen<br />
Rechnung getragen wird;<br />
– verbindliche Schließungsdaten <strong>für</strong> Kernreaktoren in den Beitrittsstaaten, wo keine ent-<br />
sprechende sicherheitstechnische Nachrüstung möglich ist, was <strong>für</strong> Österreich ein<br />
hohes Maß an Nuklearsicherheit garantiert;<br />
– schrittweise Einführung der Direktzahlungen an die Landwirte in den neuen Mitglied-<br />
staaten über einen Zeitraum von zehn Jahren, wodurch eine Überlastung des EU-Haus-<br />
halts und Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der österreichischen Landwirtschaft<br />
verhindert werden;<br />
– im Bereich der Regionalpolitik Weiterführung der Finanzierung der grenzüberschrei-<br />
tenden Programme zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten durch die Union.<br />
Für Österreich, das ca. 1.260 km gemeinsame Grenze mit den neuen Mitgliedstaa-<br />
ten aufweist, sind die zuletzt erwähnten grenzüberschreitenden Programme mit Ungarn,<br />
der Slowakei, Slowenien und der Tschechischen Republik von ganz besonderer Bedeu-