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Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei

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der Europäischen Union, die Unterzeichnung sowie die innerstaatliche Genehmigung des<br />

Vertrages in den fünfzehn alten und zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.<br />

180<br />

Am 9. April <strong>2003</strong> stimmte das Europäische Parlament in getrennten Abstimmungen<br />

dem Beitritt jedes der zehn Beitrittsländer zu. Danach fasste auch der Ministerrat der<br />

Europäischen Union den erforderlichen einstimmigen Beschluss. Am 16. April <strong>2003</strong> konn-<br />

ten Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und ich, gemeinsam mit den Vertretern der<br />

Regierungen der anderen alten und der neuen Mitgliedstaaten der EU, den Beitrittsvertrag<br />

in Athen unterzeichnen.<br />

Die verfassungsmäßigen parlamentarischen Abstimmungen über den Beitrittsvertrag<br />

in Österreich erbrachten am 3. Dezember <strong>2003</strong> im Nationalrat bzw. am 18. Dezember<br />

<strong>2003</strong> im Bundesrat jeweils überwältigende Mehrheiten <strong>für</strong> die Erweiterung. Damit konnte<br />

nach Ratifikation durch Bundespräsident Dr. Thomas Klestil und Gegenzeichnung durch<br />

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel am 19. Dezember <strong>2003</strong> das innerösterreichische<br />

Genehmigungsverfahren formell abgeschlossen und die Ratifikationsurkunde am 23.<br />

Dezember <strong>2003</strong> in Rom (Italien ist Depositarstaat der Beitrittsverträge) hinterlegt werden.<br />

Die von allen vier politischen Parteien getragene Zustimmung des österreichischen<br />

Parlaments zur EU-Erweiterung ist Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses in<br />

Österreich <strong>für</strong> die Erweiterung. Grundlage dieses Konsenses sind <strong>für</strong> Österreich wichtige,<br />

in den Beitrittsverhandlungen zwischen 1998 und 2002 erzielte Lösungen in Sachfragen,<br />

die in der Beitrittsakte als integraler Bestandteil des Beitrittsvertrages rechtsverbindlich<br />

festgeschrieben sind – galt es doch, Österreich bestmöglich auf die neue Situation vorzu-<br />

bereiten. Hervorzuheben sind insbesondere:<br />

– Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der grenzüber-<br />

schreitenden Dienstleistungen, durch die dem besonderen Schutzbedürfnis des öster-<br />

reichischen Arbeitsmarktes bzw. gewisser Gewerbesparten in grenznahen Bereichen<br />

Rechnung getragen wird;<br />

– verbindliche Schließungsdaten <strong>für</strong> Kernreaktoren in den Beitrittsstaaten, wo keine ent-<br />

sprechende sicherheitstechnische Nachrüstung möglich ist, was <strong>für</strong> Österreich ein<br />

hohes Maß an Nuklearsicherheit garantiert;<br />

– schrittweise Einführung der Direktzahlungen an die Landwirte in den neuen Mitglied-<br />

staaten über einen Zeitraum von zehn Jahren, wodurch eine Überlastung des EU-Haus-<br />

halts und Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der österreichischen Landwirtschaft<br />

verhindert werden;<br />

– im Bereich der Regionalpolitik Weiterführung der Finanzierung der grenzüberschrei-<br />

tenden Programme zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten durch die Union.<br />

Für Österreich, das ca. 1.260 km gemeinsame Grenze mit den neuen Mitgliedstaa-<br />

ten aufweist, sind die zuletzt erwähnten grenzüberschreitenden Programme mit Ungarn,<br />

der Slowakei, Slowenien und der Tschechischen Republik von ganz besonderer Bedeu-

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