04.01.2013 Aufrufe

Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei

Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei

Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

* Dieser Aufsatz stellt die erweiterte und aktualisierte Fassung meines Vortrags beim „Österreich-Symposion“ aus<br />

58<br />

Anlass des 60. Geburtstags von Univ.Prof. Dr. Herbert Dachs am 22. November <strong>2003</strong> in Salzburg dar. Herbert Dachs<br />

hat sich viele Verdienste um die Analyse des politischen Systems Österreichs und seiner Teilsysteme gemacht (man<br />

denke nur an das Handbuch des politischen Systems Österreichs) und dabei immer wieder auch Reformvorschläge<br />

zur Diskussion gestellt (genannt sei z.B. die Entproportionalisierung der Landesregierungen). Es ist <strong>für</strong> mich daher<br />

eine besondere Freude, ihm diesen Beitrag über den Österreich-Konvent widmen zu können, der sich eine umfas-<br />

sende Reform der österreichischen Verfassung zum Ziel gesetzt hat, die zweifelsohne auch wesentliche Auswirkungen<br />

auf die von Herbert Dachs zurecht immer wieder betonte Realverfassung mit sich bringen wird.<br />

1 Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze und<br />

Erhaltung der Grenzzeichen, BGBl. 1960/228. Dieser Vertrag steht gemäß Art. II Z 9 BVG BGBl. 1964/59 zur Gänze in<br />

Verfassungsrang. Der konkrete Text beschreibt den ersten Abschnitt der Grenze zwischen Naafkopf und Mistelmark.<br />

2 Es ist Frau Dr. Andrea Martin besonders zu danken, die schon in dem von Karl KORINEK und Michael HOLOUBEK<br />

herausgegebenen BVG-Kommentar eine umfassende Aufstellung aller bundesverfassungsrechtlichen Normen vorge-<br />

nommen hat und nunmehr im Auftrag des Österreich-Konvents als Expertin <strong>für</strong> den Ausschuss 2 eine nochmals<br />

erweiterte systematische Darstellung aller Verfassungsnormen einschließlich einer verfassungsrechtlichen Bewertung,<br />

weshalb jeweils der Verfassungsrang gewählt wurde, erarbeitet hat und damit die Aufgabe der Konventsmitglieder<br />

wesentlich erleichterte.<br />

3 Einprägsam ist in diesem Zusammenhang die Debatte über das Bundes-Verfassungsgesetz in der Konstituierenden<br />

Nationalversammlung am 29. September 1920. Vgl. dazu Herwig HÖSELE: Verfassung 2005: win-win-Situationen als<br />

Erfolgsrezept, in: Politicum 94, „Österreich-Konvent“, 23. Jg., Oktober <strong>2003</strong>, 41 ff.<br />

4 Der Berichterstatter in der Nationalversammlung und spätere Bundeskanzler Ignaz Seipel betonte etwa: „Es ist vor<br />

allem ein großer Mangel, daß dieser Entwurf eines Bundes-Verfassungsgesetzes sehr bedeutende Lücken aufweist. So<br />

enthält er nichts über die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, die man doch sonst gewohnt ist, als ein selbstver-<br />

ständliches Requisit einer jeden Verfassung anzusehen.“ (Sten.Prot.Konst.NV, 29. September 1920, 3378).<br />

5 Vgl. etwa auch Reinhard RACK (Hg.): Grundrechtsreform, Wien/Köln/Graz 1985.<br />

6 Der sozialdemokratische Hauptredner Robert Danneberg äußerte sich etwa wie folgt: „Und wenn wir auch den Bun-<br />

desrat überhaupt <strong>für</strong> eine überflüssige Einrichtung halten: da er nicht zu vermeiden war, ist er hier in seiner Kompe-<br />

tenz doch auf ein Minimum beschränkt und wird die Gesetzgebung nicht zu verhindern vermögen.“ (Sten.Prot. Konst.<br />

NV, 29. September 1920, 3390).<br />

7 Vgl. zur österreichischen Rechtslage etwa Theo ÖHLINGER: Österreichisches Verfassungsrecht, 5.A., Wien <strong>2003</strong>, RZ<br />

290, der den Bundesrat als Kernelement („Essentiale“) des bundesstaatlichen Prinzips ansieht.<br />

8 Zur „Reformgeschichte“ der österreichischen Bundesverfassung vgl. etwa Theo ÖHLINGER: Braucht Österreich eine<br />

neue Verfassung, in: JRP, 11. Jg., H.1/<strong>2003</strong>, 1 ff. – Vgl. auch Klaus POIER: Verfassungsreform: Desiderata und Hemm-<br />

nisse, in: Christopher DREXLER u.a. (Hg.): Streben nach Gerechtigkeit. Soziale Sicherheit nach dem Umbruch, Graz<br />

2002, 307 ff.<br />

9 Vgl. Herwig HÖSELE: Zwischenbilanz und Perspektiven der Wenderegierung, in: Herwig HÖSELE u.a. (Hg.): <strong><strong>Steirische</strong>s</strong><br />

<strong>Jahrbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Politik</strong> 2001, Graz 2002, 11 ff., insb. 15 f. – Herwig Hösele hatte bereits Anfang 2001 in einer Aussen-<br />

dung eine „Bundesstaats- und Föderalismuskonferenz“ gefordert. Zur Genese des Österreich-Konvents vgl. weiters<br />

Herwig HÖSELE: Der Weg zum Österreichkonvent, in: Herwig HÖSELE u.a. (Hg.): <strong><strong>Steirische</strong>s</strong> <strong>Jahrbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Politik</strong> 2002,<br />

Graz <strong>2003</strong>, 31 ff.; Herwig HÖSELE: Genese und Ziele des Österreich-Konvents, in: Forum Parlament, Beilage zum JRP,<br />

1. Jg., H. 2/<strong>2003</strong>, 38 ff.; sowie Barbara BLÜMEL: Österreich-Konvent – Die Umsetzung der Verfassungsrevision, http://<br />

www.demokratiezentrum.org/pdfs/bluemel_oekonvent3.pdf (abgerufen am 10. März 2004).<br />

10 Vgl. Die Presse, 4. April 2002, 1. – Später konkretisierte Gusenbauer seine Forderung und schlug überdies Franz Fied-<br />

ler als Präsident eines Österreich-Konvents vor (vgl. Der Standard, 22. Oktober 2002, 8).<br />

11 Vgl. Kurier, 30. September 2002, 2.<br />

12 Vgl. etwa Die Presse, 12. August 2002, 6.<br />

13 Die Beiträge des Symposions sind im Journal <strong>für</strong> Rechtspolitik, 11. Jg., H. 1/<strong>2003</strong>, publiziert.<br />

14 Sten.Prot.NR 22. GP, 1. Sitzung, 34.<br />

15 Vgl. Seite 2 des Regierungsprogramms (http://www.austria.gv.at/regierungsprogramm.pdf; abgerufen am 10. März<br />

2004).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!