Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
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* Dieser Aufsatz stellt die erweiterte und aktualisierte Fassung meines Vortrags beim „Österreich-Symposion“ aus<br />
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Anlass des 60. Geburtstags von Univ.Prof. Dr. Herbert Dachs am 22. November <strong>2003</strong> in Salzburg dar. Herbert Dachs<br />
hat sich viele Verdienste um die Analyse des politischen Systems Österreichs und seiner Teilsysteme gemacht (man<br />
denke nur an das Handbuch des politischen Systems Österreichs) und dabei immer wieder auch Reformvorschläge<br />
zur Diskussion gestellt (genannt sei z.B. die Entproportionalisierung der Landesregierungen). Es ist <strong>für</strong> mich daher<br />
eine besondere Freude, ihm diesen Beitrag über den Österreich-Konvent widmen zu können, der sich eine umfas-<br />
sende Reform der österreichischen Verfassung zum Ziel gesetzt hat, die zweifelsohne auch wesentliche Auswirkungen<br />
auf die von Herbert Dachs zurecht immer wieder betonte Realverfassung mit sich bringen wird.<br />
1 Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze und<br />
Erhaltung der Grenzzeichen, BGBl. 1960/228. Dieser Vertrag steht gemäß Art. II Z 9 BVG BGBl. 1964/59 zur Gänze in<br />
Verfassungsrang. Der konkrete Text beschreibt den ersten Abschnitt der Grenze zwischen Naafkopf und Mistelmark.<br />
2 Es ist Frau Dr. Andrea Martin besonders zu danken, die schon in dem von Karl KORINEK und Michael HOLOUBEK<br />
herausgegebenen BVG-Kommentar eine umfassende Aufstellung aller bundesverfassungsrechtlichen Normen vorge-<br />
nommen hat und nunmehr im Auftrag des Österreich-Konvents als Expertin <strong>für</strong> den Ausschuss 2 eine nochmals<br />
erweiterte systematische Darstellung aller Verfassungsnormen einschließlich einer verfassungsrechtlichen Bewertung,<br />
weshalb jeweils der Verfassungsrang gewählt wurde, erarbeitet hat und damit die Aufgabe der Konventsmitglieder<br />
wesentlich erleichterte.<br />
3 Einprägsam ist in diesem Zusammenhang die Debatte über das Bundes-Verfassungsgesetz in der Konstituierenden<br />
Nationalversammlung am 29. September 1920. Vgl. dazu Herwig HÖSELE: Verfassung 2005: win-win-Situationen als<br />
Erfolgsrezept, in: Politicum 94, „Österreich-Konvent“, 23. Jg., Oktober <strong>2003</strong>, 41 ff.<br />
4 Der Berichterstatter in der Nationalversammlung und spätere Bundeskanzler Ignaz Seipel betonte etwa: „Es ist vor<br />
allem ein großer Mangel, daß dieser Entwurf eines Bundes-Verfassungsgesetzes sehr bedeutende Lücken aufweist. So<br />
enthält er nichts über die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, die man doch sonst gewohnt ist, als ein selbstver-<br />
ständliches Requisit einer jeden Verfassung anzusehen.“ (Sten.Prot.Konst.NV, 29. September 1920, 3378).<br />
5 Vgl. etwa auch Reinhard RACK (Hg.): Grundrechtsreform, Wien/Köln/Graz 1985.<br />
6 Der sozialdemokratische Hauptredner Robert Danneberg äußerte sich etwa wie folgt: „Und wenn wir auch den Bun-<br />
desrat überhaupt <strong>für</strong> eine überflüssige Einrichtung halten: da er nicht zu vermeiden war, ist er hier in seiner Kompe-<br />
tenz doch auf ein Minimum beschränkt und wird die Gesetzgebung nicht zu verhindern vermögen.“ (Sten.Prot. Konst.<br />
NV, 29. September 1920, 3390).<br />
7 Vgl. zur österreichischen Rechtslage etwa Theo ÖHLINGER: Österreichisches Verfassungsrecht, 5.A., Wien <strong>2003</strong>, RZ<br />
290, der den Bundesrat als Kernelement („Essentiale“) des bundesstaatlichen Prinzips ansieht.<br />
8 Zur „Reformgeschichte“ der österreichischen Bundesverfassung vgl. etwa Theo ÖHLINGER: Braucht Österreich eine<br />
neue Verfassung, in: JRP, 11. Jg., H.1/<strong>2003</strong>, 1 ff. – Vgl. auch Klaus POIER: Verfassungsreform: Desiderata und Hemm-<br />
nisse, in: Christopher DREXLER u.a. (Hg.): Streben nach Gerechtigkeit. Soziale Sicherheit nach dem Umbruch, Graz<br />
2002, 307 ff.<br />
9 Vgl. Herwig HÖSELE: Zwischenbilanz und Perspektiven der Wenderegierung, in: Herwig HÖSELE u.a. (Hg.): <strong><strong>Steirische</strong>s</strong><br />
<strong>Jahrbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Politik</strong> 2001, Graz 2002, 11 ff., insb. 15 f. – Herwig Hösele hatte bereits Anfang 2001 in einer Aussen-<br />
dung eine „Bundesstaats- und Föderalismuskonferenz“ gefordert. Zur Genese des Österreich-Konvents vgl. weiters<br />
Herwig HÖSELE: Der Weg zum Österreichkonvent, in: Herwig HÖSELE u.a. (Hg.): <strong><strong>Steirische</strong>s</strong> <strong>Jahrbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Politik</strong> 2002,<br />
Graz <strong>2003</strong>, 31 ff.; Herwig HÖSELE: Genese und Ziele des Österreich-Konvents, in: Forum Parlament, Beilage zum JRP,<br />
1. Jg., H. 2/<strong>2003</strong>, 38 ff.; sowie Barbara BLÜMEL: Österreich-Konvent – Die Umsetzung der Verfassungsrevision, http://<br />
www.demokratiezentrum.org/pdfs/bluemel_oekonvent3.pdf (abgerufen am 10. März 2004).<br />
10 Vgl. Die Presse, 4. April 2002, 1. – Später konkretisierte Gusenbauer seine Forderung und schlug überdies Franz Fied-<br />
ler als Präsident eines Österreich-Konvents vor (vgl. Der Standard, 22. Oktober 2002, 8).<br />
11 Vgl. Kurier, 30. September 2002, 2.<br />
12 Vgl. etwa Die Presse, 12. August 2002, 6.<br />
13 Die Beiträge des Symposions sind im Journal <strong>für</strong> Rechtspolitik, 11. Jg., H. 1/<strong>2003</strong>, publiziert.<br />
14 Sten.Prot.NR 22. GP, 1. Sitzung, 34.<br />
15 Vgl. Seite 2 des Regierungsprogramms (http://www.austria.gv.at/regierungsprogramm.pdf; abgerufen am 10. März<br />
2004).