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Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei

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Pensionssicherungsreform <strong>2003</strong> Christopher Drexler<br />

Endlich. Geschafft! – Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Regierungs-<br />

parteien, ergebnislosen „Runden Tischen“ zwischen den Sozialpartnern und der Regie-<br />

rung, Demonstrationen und Streiks seitens des ÖGB durfte die Bundesregierung am 11.<br />

Juni <strong>2003</strong> aufatmen: Mit 95 zu 86 Stimmen beschloss der Nationalrat in seiner 20. Sit-<br />

zung der XXII. Legislaturperiode die Pensionssicherungsreform und ebenfalls einen Ent-<br />

schließungsantrag, wonach die Regierung bis zum 30. September <strong>2003</strong> eine Punktaktion<br />

zur Harmonisierung der Pensionen <strong>für</strong> alle Erwerbstätigen dem Nationalrat vorzulegen<br />

habe.<br />

Freilich wusste die Bundesregierung zu dieser Stunde noch nicht, dass sich knapp<br />

zwei Wochen später gar Wunderliches im Bundesrat zutragen werde: Der Antrag der SPÖ,<br />

Einspruch gegen das Budgetbegleitgesetz zu erheben, wurde zwar mit den Stimmen der<br />

ÖVP- und FPÖ-Bundesräte abgelehnt, kurz darauf wurde aber ebenfalls abgelehnt, auf das<br />

Einspruchsrecht zu verzichten. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Achtwochenfrist<br />

wurde jedoch von Bundespräsident Klestil durch Unterschrift bestätigt, dass das Budget-<br />

begleitgesetz verfassungskonform zustande gekommen war.<br />

Die Pensionsreform in neun Punkten<br />

Seit 1. Jänner 2004 ist nunmehr diese wohl umstrittenste Pensionsreform der<br />

Zweiten Republik in Geltung. Deren wesentliche Inhalte lassen sich in neun Punkten dar-<br />

stellen:<br />

1. Es wird nicht in bestehende Pensionen eingegriffen. Lediglich bei den Beamten, deren<br />

durchschnittliche Pension höher ist als die ASVG-Durchschnittspension, wird der Pen-<br />

sionssicherungsbeitrag um ein Prozent erhöht. Die Erhöhung der Pensionen wird 2004<br />

und 2005 so vorgenommen, dass Pensionen bis zur Höhe der ASVG-Medianpension<br />

um die Inflationsrate erhöht werden, darüber liegende Pensionen um einen Fixbetrag,<br />

welcher der Erhöhung der Medianpension entspricht.<br />

2. Arbeitnehmer, die vor dem 1. Jänner 2004 bereits in Pension gehen könnten, können<br />

nach altem Recht weiter arbeiten. Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums,<br />

die geänderten Steigerungsbeträge und die höheren Abschläge werden <strong>für</strong> diese Grup-<br />

pen nicht schlagend.<br />

3. Die maximale Verlustobergrenze durch die Neuregelungen der Pensionssicherungs-<br />

reform <strong>2003</strong> ist mit 10 % begrenzt. Und entgegen anderslautenden Gerüchten<br />

verliert auch nicht jeder Arbeitnehmer 10 %, sondern durchschnittlich zwischen<br />

3 und 8 %.<br />

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