Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
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zu setzen. Eine derartige Wettbewerbs- und Standortpolitik schließt selektive und nachhal-<br />
tige Fördermaßnahmen keineswegs aus, ganz im Gegenteil. Mit den Rundfunkgesetzen<br />
des Jahres 2001 und dem Anfang 2004 in Kraft getretenen neuen Presseförderungsge-<br />
setz hat die Medienpolitik der Regierung Schüssel bereits entscheidende, in die richtige<br />
Richtung weisende Impulse gesetzt.<br />
Europäische Vorgaben<br />
86<br />
In Hinblick auf Wettbewerb, Meinungsvielfalt und Marktöffnung hat der europäische<br />
Rechtsrahmen insbesondere in den letzten zehn Jahren <strong>für</strong> tiefgreifende Veränderung<br />
gesorgt. Der immer wieder zitierte Artikel 10 EMRK (Europäische Menschenrechtskonven-<br />
tion) ist sozusagen der Klassiker der Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfrei-<br />
heit. Die EMRK gilt seit 1958 <strong>für</strong> Österreich, sie ist auch Gemeinschaftsgrundrecht. Auf<br />
diesen Normen basieren mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs <strong>für</strong><br />
Menschenrechte, die das österreichische Rundfunkmonopol als mit den Menschenrech-<br />
ten unvereinbar ausgewiesen haben. Daneben gibt es eine ganze Reihe von Konventionen<br />
und Empfehlungen des Europarates betreffend Rundfunk, die sich teilweise mit den ein-<br />
schlägigen Richtlinien der Europäischen Kommission („Fernsehrichtlinie“) decken.<br />
Die „Fernsehrichtlinie“ der EU wird dem grenzüberschreitenden Charakter der über<br />
Satelliten verbreiteten Fernsehprogramme gerecht und qualifiziert auch kulturelle Leistun-<br />
gen wie Rundfunksendungen als Dienstleistungen, die der Grundfreiheit des freien Dienst-<br />
leistungsverkehrs unterliegen. Auch das Kartellverbot nach Artikel 81 (i.d.F. des Vertrags<br />
von Nizza) mit einem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung redu-<br />
ziert den Spielraum von österreichischen Medienunternehmen, so auch des ORF, sofern<br />
eine Beeinträchtigung des Binnenmarktes zu be<strong>für</strong>chten wäre. Der Vertriebsstreit zwi-<br />
schen Standard und Mediaprint hat übrigens auch nach diesem Kartellverbot der EU zu<br />
einer Beschäftigung des EuGH geführt. Das ganz neue elektronische Richtlinien-Paket der<br />
EU hat weiters erst <strong>2003</strong> zu einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG <strong>2003</strong>) geführt,<br />
in dessen Folge es erstmals zu einer Marktanalyse und möglicherweise auch zu einer ex-<br />
ante-Wettbewerbsregulierung im Bereich der Rundfunkinfrastruktur Österreichs kommt.<br />
Die Stellung des ORF im Mediendschungel<br />
Eine der wesentlichen Fragen vor dem skizzierten Hintergrund ist diese: Wie findet<br />
sich der Österreichische Rundfunk, als immer noch eine der mächtigsten Medienorgeln des<br />
Landes, in diesen veränderten Rahmenbedingungen zurecht? Wie geht er mit Wettbewerb<br />
und Mitbewerbern um, wie steht es um sein unternehmensbezogenes Fitnessprogramm?