Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
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Die Pensionen bzw. Renten stellen den umfangreichsten Teil der Sozialausgaben dar.<br />
Die Ausgaben <strong>für</strong> Alterssicherung und Hinterbliebene machen mit wenigen Ausnahmen in<br />
allen Staaten der EU mehr als 40 % der gesamten Sozialausgaben aus. In den 1990er<br />
Jahren versuchten viele Staaten, das Wachstum der Pensionsausgaben zu drosseln, was<br />
im Zusammenhang mit den Sparzielen zur Erreichung der im Vertrag von Maastricht <strong>für</strong><br />
die Währungsunion festgelegten Konvergenzkriterien gesehen werden kann.<br />
Auch das Thema einer früheren Pensionierung hat in den meisten Staaten eine rela-<br />
tiv ähnliche „Konjunktur“. Die Möglichkeit eines Pensionsantrittes vor dem Regelpensions-<br />
alter wurde in vielen Staaten als Antwort auf die steigende Arbeitslosigkeit in den 1970er<br />
und 1980er Jahren erleichtert, während in den 1990er Jahren der Zugang zur Frühpen-<br />
sion wieder verschärft wurde, um die Ausgaben der Pensionssysteme zu begrenzen. Die<br />
generelle Abschaffung der vorzeitigen Pension stellt aber im europäischen Kontext eine<br />
Ausnahme dar.<br />
Notwendigkeit von Pensionsreformen?<br />
Zweifellos bedeuten die demografischen Veränderungen, die in den nächsten Jahr-<br />
zehnten (ab 2010) zu einer deutlichen Erhöhung des Anteils jener Menschen führen, die<br />
nicht mehr im Erwerbsalter sind, dass in den Pensionssystemen Handlungsbedarf gege-<br />
ben ist. Diesem wird am besten durch einen umfassenden Ansatz Rechnung getragen, der<br />
die Finanzierung sicherstellt, die Beschäftigung erhöht und die Ausgaben kontrollierbar<br />
macht. Doch dieser Prozess ist ein langfristiger.<br />
Klar ist: Die Pensionen <strong>für</strong> das Jahr 2030 werden nicht dadurch gesichert, dass man<br />
in Zeiten einer hohen Arbeitslosigkeit den Pensionsantritt durch die Abschaffung der vor-<br />
zeitigen Pensionen verunmöglicht. Die starken demografischen Verschiebungen, die Pro-<br />
bleme <strong>für</strong> die Finanzierung mit sich bringen, setzen beginnend ab 2010/2015 ein. Dann<br />
nehmen die stark besetzten Jahrgänge im Erwerbsalter ab und treten in den Ruhestand,<br />
während die Zahl der Menschen im Erwerbsalter zurückgehen wird.<br />
Das schafft Spielraum <strong>für</strong> eine Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters. Dass<br />
es zu Engpässen am Arbeitsmarkt kommen wird, stellt ein denkbares Szenario dar. Unter<br />
diesen grundlegend geänderten Rahmenbedingungen ist es sinnvoll, die Anreize <strong>für</strong> ein<br />
längeres Verbleiben der Menschen im Erwerbsleben zu verstärken. Denn nur existente<br />
Beschäftigungschancen können als Anreiz <strong>für</strong> einen späteren Pensionsantritt wirken.<br />
Die Bevölkerungsprognosen, die natürlich mit Vorsicht gehandhabt werden müssen,<br />
geben meiner Meinung nach jedenfalls keinen Anlass <strong>für</strong> ein abruptes Vorgehen. Die<br />
Verschiebungen in der Bevölkerungszusammensetzung sind zwar gravierender Natur<br />
und müssen politisch begleitet werden, erstrecken sich aber über einen langen Zeit-<br />
raum.<br />
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