Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei
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mehr Transparenz, Äquivalenz sowie Flexibilität sorgen. Sah der ursprüngliche Zeitplan<br />
auch vor, dass bereits ab dem Jahr 2004 Berufsanfänger bzw. Erwerbstätige unter 35<br />
Jahren in das neue einheitliche Pensionssystem integriert werden, so ist nunmehr vor<br />
allem strittig, dass ältere Arbeitnehmer nicht in das neue System überführt werden sollen.<br />
Diese Ungleichbehandlung von Beamten und ASVG-Versicherten, letztere wären von so<br />
einer Harmonisierung nämlich ungleich stärker betroffen als Beamte, führte in den Ver-<br />
handlungen der letzten Wochen zu hitzigen Diskussionen.<br />
Während sich lediglich die ÖVP <strong>für</strong> eine Harmonisierung der Pensionen <strong>für</strong> die unter<br />
35-jährigen Dienstnehmer ausspricht, findet sich eine breite Mehrheit, die eine Stichtags-<br />
regelung bevorzugt. Anders formuliert: Ab einem bestimmten Stichtag sollen alle Beiträge<br />
und Leistungen nach dem neuen System, bis zu diesem Stichtag nach dem alten System<br />
berechnet werden. Ein heute 40-jähriger Dienstnehmer, der mit 16 zu arbeiten begonnen<br />
hat, würde nach dieser Regelung eine Pension erhalten, deren Höhe sich aus 24 „alten“<br />
Jahren und 16 „neuen“ Jahren zusammensetzen würde. Dieses automatische Übergleiten<br />
aller Dienstnehmer in das neue System erscheint insofern (intergenerativ) gerechter, als<br />
dadurch sichergestellt werden kann, dass einerseits der Vertrauensschutz ausreichend<br />
berücksichtigt wurde, anderseits aber auch garantiert wird, dass „Pensionsprivilegien“<br />
nicht das ganze Berufsleben über mitgeschleppt werden.<br />
„Eckpunkte“ der Harmonisierung<br />
Wenn auch abzuwarten bleibt, welche Meinung sich in den Verhandlungen durch-<br />
setzen wird, stehen dennoch bereits jetzt einige Eckpunkte des harmonisierten Pensions-<br />
systems fest:<br />
– Nach 45 Beitragsjahren soll im Alter von 65 Jahren <strong>für</strong> Männer und Frauen eine Netto-<br />
ersatzrate von 80 % auf Basis des Lebenseinkommens erreicht werden.<br />
– Unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung soll eine verbesserte Aufwertung zukünf-<br />
tiger Beitragszeiten vorgenommen werden.<br />
– Ausgehend vom Regelpensionsalter 65 soll, sobald bei der Erwerbsquote älterer Arbeitneh-<br />
mer das Barcelona-Ziel der Europäischen Union erreicht wurde, nach internationalem Vor-<br />
bild ein Pensionskorridor geschaffen werden. Dieser Pensionskorridor würde es den Arbeit-<br />
nehmern freistellen, den Zeitpunkt ihres Pensionsantritts selbstbestimmt zu wählen.<br />
– Es soll eine Mindestpension geschaffen werden, die allen alleinstehenden, unversorgten<br />
Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigen- noch<br />
über eine Hinterbliebenenpension verfügen, einen gesicherten Lebensstandard im Alter<br />
garantiert.<br />
– Es soll eine besondere Berücksichtigung von Zeiten unter körperlich besonders belas-<br />
tenden Bedingungen geben.<br />
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