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Steirisches Jahrbuch für Politik 2003 - Steirische Volkspartei

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hofes bestellt, zu seinen zwei Stellvertretern erkor man Heinz Fischer, den Zweiten Präsi-<br />

denten des Nationalrats, sowie Angela Orthner, die damalige Vorsitzende der Landtags-<br />

präsidentenkonferenz. Zu weiteren Mitgliedern wurden Andreas Khol, Nationalratspräsi-<br />

dent, Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Dieter Böhmdorfer, Bundesmi-<br />

nister, sowie Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat, bestellt.<br />

48<br />

Das Gründungskomitee legte auch die weitere Zusammensetzung des Österreich-<br />

Konvents fest. Dieser besteht demnach aus folgenden 70 Personen: 20<br />

– den Mitgliedern des Präsidiums (7)<br />

– fünf Mitgliedern der Bundesregierung (5)<br />

– den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs und des<br />

Obersten Gerichtshofs (3)<br />

– einem Vertreter der Volksanwaltschaft (1)<br />

– siebzehn weiteren Vertretern der Bundesländer: neun werden von den Landeshaupt-<br />

männern nominiert, acht von den übrigen Landtagspräsidenten 21 (17)<br />

– je zwei Vertretern des Städtebundes und des Gemeindebundes (4)<br />

– je einem Vertreter der vier Sozialpartner, der Industriellenvereinigung und der Kammer<br />

der Freien Berufe (6)<br />

– achtzehn von den politischen Parteien nominierte Personen 22 (18)<br />

– neun „Virilisten“, die das Präsidium aus einer Liste von achtzehn Personen auswählt,<br />

die vom Gründungskomitee erstellt wurde. 23 (9)<br />

Nach den aufgrund der Vorgaben des Gründungskomitees erfolgten Nominierun-<br />

gen durch die zuständigen Einrichtungen konstituierte sich der Österreich-Konvent am<br />

30. Juni <strong>2003</strong> im Bundesratssitzungssaal des Parlaments, in dem der Konvent nun auch<br />

grundsätzlich beheimatet ist. In den ersten Sitzungen gab sich der Österreich-Konvent<br />

eine Geschäftsordnung, in der die Arbeitsweise und Verfahrensregelungen des Konvents<br />

festgelegt wurden. Der Österreich-Konvent hatte inzwischen auch Eingang in die öster-<br />

reichische Rechtsordnung gefunden: Im Budget 24 sowie in einem kurzen Bundesgesetz 25<br />

wurden die finanziellen Grundlagen <strong>für</strong> die Arbeit des Österreich-Konvents geschaffen,<br />

insbesondere <strong>für</strong> das Büro des Österreich-Konvents. 26 In diesem Zusammenhang sei auch<br />

darauf hingewiesen, dass die Arbeit im Konvent ehrenamtlich erfolgt und seitens des<br />

Konvents nicht einmal Reisekosten ersetzt werden.<br />

Charakteristika des Österreich-Konvents<br />

Die Vorbilder <strong>für</strong> den Konvent sind offensichtlich. Pate stehen weniger die Gescheh-<br />

nisse in Philadelphia von 1787 oder im Paris der Französischen Revolution als die beiden<br />

europäischen Konvente, der europäische Grundrechtskonvent und vor allem zuletzt der

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