Integrationskonzept für die Stadt Soest
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4. Zum Umgang mit Fragen von Integration in Behörden<br />
Im Folgenden erörtern wir, an welchen Stellen Fragen von Integration und Migration in der<br />
Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> thematisiert und behandelt werden und geben einen Überblick<br />
über Migranten als Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> sowie Aussagen von Gesprächspartnern zum<br />
Umgang mit Integration in der Verwaltung. Anschließend stellen wir weitere, beim Kreis angesiedelte<br />
Stellen vor, <strong>die</strong> damit nicht Bezugspunkt des hier vorgelegten Konzepts, aber da<strong>für</strong><br />
von besonderer Relevanz sind.<br />
4.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />
4.1.1 Integration als Aufgabe der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />
Hilfe bei Einkommensdefiziten, Senioren und Migranten / Abteilung Jugend und Soziales der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> / AG Soziales<br />
Im Jahr 2006 hat ein Mitarbeiter, der zuvor auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> soziale Begleitung von Migranten<br />
und anderer Personenkreise (Flüchtlinge, Asylantragsteller etc.) zuständig war, <strong>die</strong> Leitung<br />
der Arbeitsgruppe (AG) Soziales übernommen. Seitdem ist dort <strong>die</strong> Arbeitsaufgabe der sozialen<br />
Begleitung <strong>für</strong> <strong>die</strong> genannten Zielgruppen weitgehend entfallen. Es bestehen aber nach<br />
wie vor noch viele Kontakte zu dem "alten Klientel" aus der Zeit vor der Umstrukturierung, <strong>die</strong><br />
weiterhin Kontakt suchen und Hilfen vom betreffenden Mitarbeiter erhoffen.<br />
Die Arbeitsgruppe Soziales erfüllt aktuell <strong>die</strong> gesetzlichen Pflichtaufgaben <strong>für</strong> Migranten.<br />
Diese umfassen u.a. wirtschaftliche Sozialhilfeleistungen und Krankenhilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />
Weitere Aufgaben der AG Soziales sind <strong>die</strong> Grundsicherung im<br />
Alter und bei erwerbsgeminderten Personen nach dem SGB XII, Krankenhilfen <strong>für</strong> nicht<br />
sesshafte Personen und ggf. <strong>die</strong> Übernahme von Bestattungskosten von Verstorbenen, bei<br />
nicht vorhandenen vorrangig Verpflichteten. Leistungen nach dem Wohngeld- und Wohnungsbindungsgesetz,<br />
präventive Wohnungsnotfallhilfen, Aufgaben zur trägerunabhängigen<br />
Pflegeberatung und <strong>die</strong> städtische Behindertenkoordination stellen weitere Arbeitsbereiche<br />
dar. Die wesentlichen Kundenstämme der AG bilden neben Wohngeldbeziehern und Wohnungssuchenden,<br />
Migranten, Senioren und behinderte Personen. Die städtischen Leistungen<br />
<strong>für</strong> Migranten sind verwaltungsorganisatorisch gesehen ein Bestandteil von Arbeitsaufgaben<br />
einzelner AG-Mitarbeiter, allerdings nicht unter integrativen Aspekten, sondern aufgrund<br />
bestehender, gesetzlicher Pflichtaufgaben. Nach Aussagen der AG-Leitung wird nur<br />
ein kleiner Teil der zugewanderten Migranten von der <strong>Stadt</strong>verwaltung erreicht. Die Mehrheit<br />
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