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Integrationskonzept für die Stadt Soest

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4. Zum Umgang mit Fragen von Integration in Behörden<br />

Im Folgenden erörtern wir, an welchen Stellen Fragen von Integration und Migration in der<br />

Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> thematisiert und behandelt werden und geben einen Überblick<br />

über Migranten als Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> sowie Aussagen von Gesprächspartnern zum<br />

Umgang mit Integration in der Verwaltung. Anschließend stellen wir weitere, beim Kreis angesiedelte<br />

Stellen vor, <strong>die</strong> damit nicht Bezugspunkt des hier vorgelegten Konzepts, aber da<strong>für</strong><br />

von besonderer Relevanz sind.<br />

4.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

4.1.1 Integration als Aufgabe der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Hilfe bei Einkommensdefiziten, Senioren und Migranten / Abteilung Jugend und Soziales der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> / AG Soziales<br />

Im Jahr 2006 hat ein Mitarbeiter, der zuvor auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> soziale Begleitung von Migranten<br />

und anderer Personenkreise (Flüchtlinge, Asylantragsteller etc.) zuständig war, <strong>die</strong> Leitung<br />

der Arbeitsgruppe (AG) Soziales übernommen. Seitdem ist dort <strong>die</strong> Arbeitsaufgabe der sozialen<br />

Begleitung <strong>für</strong> <strong>die</strong> genannten Zielgruppen weitgehend entfallen. Es bestehen aber nach<br />

wie vor noch viele Kontakte zu dem "alten Klientel" aus der Zeit vor der Umstrukturierung, <strong>die</strong><br />

weiterhin Kontakt suchen und Hilfen vom betreffenden Mitarbeiter erhoffen.<br />

Die Arbeitsgruppe Soziales erfüllt aktuell <strong>die</strong> gesetzlichen Pflichtaufgaben <strong>für</strong> Migranten.<br />

Diese umfassen u.a. wirtschaftliche Sozialhilfeleistungen und Krankenhilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />

Weitere Aufgaben der AG Soziales sind <strong>die</strong> Grundsicherung im<br />

Alter und bei erwerbsgeminderten Personen nach dem SGB XII, Krankenhilfen <strong>für</strong> nicht<br />

sesshafte Personen und ggf. <strong>die</strong> Übernahme von Bestattungskosten von Verstorbenen, bei<br />

nicht vorhandenen vorrangig Verpflichteten. Leistungen nach dem Wohngeld- und Wohnungsbindungsgesetz,<br />

präventive Wohnungsnotfallhilfen, Aufgaben zur trägerunabhängigen<br />

Pflegeberatung und <strong>die</strong> städtische Behindertenkoordination stellen weitere Arbeitsbereiche<br />

dar. Die wesentlichen Kundenstämme der AG bilden neben Wohngeldbeziehern und Wohnungssuchenden,<br />

Migranten, Senioren und behinderte Personen. Die städtischen Leistungen<br />

<strong>für</strong> Migranten sind verwaltungsorganisatorisch gesehen ein Bestandteil von Arbeitsaufgaben<br />

einzelner AG-Mitarbeiter, allerdings nicht unter integrativen Aspekten, sondern aufgrund<br />

bestehender, gesetzlicher Pflichtaufgaben. Nach Aussagen der AG-Leitung wird nur<br />

ein kleiner Teil der zugewanderten Migranten von der <strong>Stadt</strong>verwaltung erreicht. Die Mehrheit<br />

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