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Integrationskonzept für die Stadt Soest

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AG <strong>Stadt</strong>reinigung, Friedhofswesen & Grünunterhaltung<br />

Auf Anregung des Türkisch-Islamischen Kulturvereins wurde seit August 1999 auf dem<br />

Osthofenfriedhof ein Grabfeld <strong>für</strong> Beisetzungen muslimischer Verstorbener vorgehalten. Da<strong>für</strong><br />

wurden besondere Regelungen vereinbart: Die Gräber sind z.B. nach Mekka (Süd-Ost)<br />

ausgerichtet, außerdem wird unter bestimmten Auflagen auch eine sarglose Beisetzung<br />

möglich. Das Feld umfasst insgesamt 91 Grabstätten, bislang (Stand: Oktober 2009) erfolgten<br />

22 Beisetzungen (15 Erwachsene und sieben Kinder). Die nur geringe Resonanz erklärte<br />

sich der Vertreter der AG damit, dass evtl. <strong>die</strong> streng muslimisch Gläubigen es vorziehen, in<br />

ihrem Herkunftsland beerdigt zu werden.<br />

4.1.2 Migranten als Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Die gezielte Anwerbung und Einstellung von Migranten ist bislang noch nicht als strategisches<br />

Thema der Personalauswahl oder -entwicklung behandelt worden. Ein Migrationshintergrund<br />

von Bewerbern stellte kein Kriterium <strong>für</strong> eine Einstellung aber, <strong>die</strong>s betonte der Mitarbeiter<br />

der zuständigen Abteilung Personal, Organisation und Recht, auch kein Einstellungshindernis<br />

dar. Zur Zeit des Gesprächs standen andere Aspekte im Fokus der Arbeit wie<br />

z.B. <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung im Wettbewerb mit anderen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren<br />

und auf den demographischen Wandel zu reagieren. Der Gesprächspartner gab zu<br />

bedenken, dass das Allgemeine Gleichstellungsgesetz grundsätzlich Benachteiligungen u.a.<br />

aus Gründen der ethnischen Herkunft verbietet. Die Berücksichtigung eines Migrationshintergrundes<br />

hält er daher <strong>für</strong> rechtlich problematisch, sofern nicht <strong>die</strong> konkrete Stelle <strong>die</strong>s<br />

sachlich erfordert.<br />

Dass <strong>Soest</strong> bislang auf keine gezielte Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund<br />

setzte, zeigt sich auch am Anteil ausländischer und im Ausland geborener Beschäftigter, <strong>die</strong><br />

in zwei Sonderauswertungen von der <strong>Stadt</strong> ermittelt wurden. Danach sind rund 1% der in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung beschäftigten Personen Ausländer, knapp 3,5% sind in den Kommunalen<br />

Betrieben <strong>Soest</strong>s angestellt. Knapp 5% der Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung sind im Ausland<br />

geboren, bei den Kommunalen Betrieben sind es rund 11%. Damit liegen <strong>die</strong> Werte sowohl<br />

was den Anteil ausländischer als auch im Ausland Geborener betrifft, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

und <strong>die</strong> Kommunalen Betriebe unterhalb dem Anteil <strong>die</strong>ser Personengruppen an der Wohnbevölkerung<br />

<strong>Soest</strong>s (Ausländer: 6,2%; im Ausland Geborene: 21,2%; s. Tab. 9):<br />

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