Integrationskonzept für die Stadt Soest
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Es ist denkbar und durchaus sinnvoll, dem Integrationsbeauftragten auch <strong>die</strong> Verantwortung<br />
<strong>für</strong> den Aufbau und <strong>die</strong> Pflege des Integrationsmonitorings zu übertragen.<br />
Zusammen mit den letztgenannten Aufgaben sind <strong>die</strong> mit der Integration verbundenen Aufgaben<br />
in Höhe einer Vollzeitstelle anzusetzen.<br />
Als zweiten Schritt zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung empfehlen wir <strong>die</strong> gezielte<br />
Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Dies ist nicht nur relevant, um<br />
Sprachbarrieren abzubauen, sondern auch, um eine hohe ethnische und migrantische Empathiefähigkeit<br />
der Verwaltung zu gewährleisten und mögliche Berührungsängste mit der<br />
Verwaltung abzubauen. Vor allem aber sind <strong>die</strong> Verwaltungen von Städten stets auch große<br />
Arbeitgeber, <strong>die</strong> sich fragen lassen müssen, ob und in welchem Ausmaß Migranten, sofern<br />
sie <strong>die</strong> qualifikatorischen Voraussetzungen dazu erfüllen, auch Zugang zu kommunalen Arbeitsplätzen<br />
in gleichberechtigter Weise finden. Diesbezüglich bedarf es zunächst einmal der<br />
Selbstvergewisserung (s. Kapitel 4.1.2). Es geht hier aber nicht nur um Gleichberechtigung,<br />
sondern auch darum, dass Migranten mit Bezug auf <strong>die</strong> interkulturelle Öffnung der Verwaltung<br />
aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen und Kompetenzen auch ein Potential darstellen<br />
können, das den verschiedenen administrativen Bereichen in <strong>die</strong>sem Prozess der Öffnung<br />
besonders zugute kommen kann.<br />
Bei der gezielten Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund sind sicherlich auch<br />
rechtliche Fragen zu beachten. Bisherige Erfahrungen zeigen allerdings, dass <strong>die</strong> gezielte<br />
Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund auch in anderen Städten keinerlei<br />
rechtlichen Probleme schuf. Sachlich gerechtfertigt und auch pragmatisch geboten wäre <strong>die</strong><br />
Einstellung von Migranten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stellen der Verwaltung, in denen Mitarbeiter besonders oft<br />
im direkten Kontakt mit <strong>die</strong>ser Gruppe stehen (Jugend, Soziales, Bürger Büro). Es wird außerdem<br />
empfohlen, dass der Integrationsbeauftragte <strong>die</strong> Einstellung von Mitarbeitern mit<br />
Migrationshintergrund über <strong>die</strong> ganze Breite der Verwaltung koordiniert, forciert und den<br />
Umsetzungserfolg <strong>die</strong>ses Ziel regelmäßig bewertet.<br />
Beide Schritte – <strong>die</strong> Einrichtung und Arbeit eines Integrationsbeauftragten sowie <strong>die</strong> Einstellung<br />
von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund – sind sichtbare Zeichen der Anerkennung<br />
und des Bemühens der Verwaltung um <strong>die</strong> Gruppe der Migranten, also um einen Bevölkerungsteil,<br />
der in <strong>Soest</strong> immerhin rund ein Viertel der städtischen Bevölkerung ausmacht.<br />
Abhängig von der Intensität <strong>die</strong>ser Schritte bzw. <strong>die</strong>se begleitend sollte <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> ihre<br />
Mitarbeiter in der Verwaltung befragen, welche Sprachkompetenzen bei den einzelnen Mitarbeitern<br />
vorhanden sind und bei welchen Herkunftsgruppen am häufigsten Kommunikationsprobleme<br />
auftauchen. Die Sprachkompetenzen sollten zentral erfasst werden, so dass<br />
alle Mitarbeiter über <strong>die</strong> Kompetenzen der Kollegen Bescheid wissen und ggf. auf <strong>die</strong>se zu-<br />
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