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Integrationskonzept für die Stadt Soest

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Es ist denkbar und durchaus sinnvoll, dem Integrationsbeauftragten auch <strong>die</strong> Verantwortung<br />

<strong>für</strong> den Aufbau und <strong>die</strong> Pflege des Integrationsmonitorings zu übertragen.<br />

Zusammen mit den letztgenannten Aufgaben sind <strong>die</strong> mit der Integration verbundenen Aufgaben<br />

in Höhe einer Vollzeitstelle anzusetzen.<br />

Als zweiten Schritt zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung empfehlen wir <strong>die</strong> gezielte<br />

Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Dies ist nicht nur relevant, um<br />

Sprachbarrieren abzubauen, sondern auch, um eine hohe ethnische und migrantische Empathiefähigkeit<br />

der Verwaltung zu gewährleisten und mögliche Berührungsängste mit der<br />

Verwaltung abzubauen. Vor allem aber sind <strong>die</strong> Verwaltungen von Städten stets auch große<br />

Arbeitgeber, <strong>die</strong> sich fragen lassen müssen, ob und in welchem Ausmaß Migranten, sofern<br />

sie <strong>die</strong> qualifikatorischen Voraussetzungen dazu erfüllen, auch Zugang zu kommunalen Arbeitsplätzen<br />

in gleichberechtigter Weise finden. Diesbezüglich bedarf es zunächst einmal der<br />

Selbstvergewisserung (s. Kapitel 4.1.2). Es geht hier aber nicht nur um Gleichberechtigung,<br />

sondern auch darum, dass Migranten mit Bezug auf <strong>die</strong> interkulturelle Öffnung der Verwaltung<br />

aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen und Kompetenzen auch ein Potential darstellen<br />

können, das den verschiedenen administrativen Bereichen in <strong>die</strong>sem Prozess der Öffnung<br />

besonders zugute kommen kann.<br />

Bei der gezielten Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund sind sicherlich auch<br />

rechtliche Fragen zu beachten. Bisherige Erfahrungen zeigen allerdings, dass <strong>die</strong> gezielte<br />

Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund auch in anderen Städten keinerlei<br />

rechtlichen Probleme schuf. Sachlich gerechtfertigt und auch pragmatisch geboten wäre <strong>die</strong><br />

Einstellung von Migranten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stellen der Verwaltung, in denen Mitarbeiter besonders oft<br />

im direkten Kontakt mit <strong>die</strong>ser Gruppe stehen (Jugend, Soziales, Bürger Büro). Es wird außerdem<br />

empfohlen, dass der Integrationsbeauftragte <strong>die</strong> Einstellung von Mitarbeitern mit<br />

Migrationshintergrund über <strong>die</strong> ganze Breite der Verwaltung koordiniert, forciert und den<br />

Umsetzungserfolg <strong>die</strong>ses Ziel regelmäßig bewertet.<br />

Beide Schritte – <strong>die</strong> Einrichtung und Arbeit eines Integrationsbeauftragten sowie <strong>die</strong> Einstellung<br />

von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund – sind sichtbare Zeichen der Anerkennung<br />

und des Bemühens der Verwaltung um <strong>die</strong> Gruppe der Migranten, also um einen Bevölkerungsteil,<br />

der in <strong>Soest</strong> immerhin rund ein Viertel der städtischen Bevölkerung ausmacht.<br />

Abhängig von der Intensität <strong>die</strong>ser Schritte bzw. <strong>die</strong>se begleitend sollte <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> ihre<br />

Mitarbeiter in der Verwaltung befragen, welche Sprachkompetenzen bei den einzelnen Mitarbeitern<br />

vorhanden sind und bei welchen Herkunftsgruppen am häufigsten Kommunikationsprobleme<br />

auftauchen. Die Sprachkompetenzen sollten zentral erfasst werden, so dass<br />

alle Mitarbeiter über <strong>die</strong> Kompetenzen der Kollegen Bescheid wissen und ggf. auf <strong>die</strong>se zu-<br />

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