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Integrationskonzept für die Stadt Soest

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Ressourcenbedarf <strong>für</strong> Aufbau und Pflege des Integrationsmonitorings<br />

Für das empfohlene Integrationsmonitoring wird eine Aufbauphase notwendig sein, in der auf<br />

Folgendes geachtet werden sollte:<br />

(1) Es sollten einheitliche und vergleichbare Datenformate verwendet bzw. am besten vorab<br />

festgelegt werden.<br />

(2) Für alle Daten sollte verabredet und festgelegt werden, wie <strong>die</strong>se jährlich zusammenzustellen<br />

sind – d.h., welche Statistiken wo in welcher Form vorhanden sind, welche Daten wo<br />

angefordert oder erhoben werden müssen, mit welchen Ansprechpartnern zunächst Rücksprachen<br />

über mögliche Daten zu führen sind (z.B. mit den Schulen). Besonders hinsichtlich<br />

der Sonderauswertung des Einwohnermelderegisters, <strong>die</strong> sich sehr aufwendig gestaltete, ist<br />

es wichtig, eine Systematik zu finden, <strong>die</strong> erlaubt, nur <strong>die</strong> geänderten Fälle des EMR neu<br />

auszuwerten, um nicht erneut den Aufwand einer Komplettauswertung bewältigen zu müssen.<br />

(3) Für alle Daten sollten entsprechende Datei-, Tabellen- und Darstellungsformate entwickelt<br />

werden, <strong>die</strong>, sobald sie einmal festgelegt und entwickelt worden sind, nur noch jährlich<br />

durch Hinzufügen der jeweils neuen Daten fortgeschrieben bzw. ergänzt werden müssen.<br />

Es ist zu erwarten, dass <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufbauphase der Bedarf einer entsprechend qualifizierten<br />

50%-Stelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von sechs Monaten anfällt.<br />

Die jährliche Fortschreibung und Koordination der unterschiedlichen Daten und Datenquellen<br />

sowie <strong>die</strong> zusammenfassende Erstellung eines (statistischen) Integrationsberichts (Vorschlag:<br />

alle zwei Jahre) wird <strong>die</strong> Zusatzarbeit einer 50%-Stelle <strong>für</strong> zwei Monate im Jahr<br />

beanspruchen.<br />

Für Datenakquise und Zusammenstellung ist ein jährlicher Pauschalbetrag einzukalkulieren.<br />

Für den Aufbau und <strong>die</strong> Durchführung des hier vorgeschlagenen Integrationsmonitorings<br />

erscheint es daher nicht erforderlich, eine eigene Stelle auf Dauer einzurichten. Die Beauftragung<br />

und Freistellung einer bereits in der Verwaltung tätigen Fachkraft erscheint ausreichend.<br />

Es sollte aber darauf geachtet werden, <strong>die</strong> mit dem Monitoring jährlich regelmäßig<br />

anfallenden Aufgaben zu bündeln und einer Person verantwortlich zu übertragen. Im Falle<br />

der Einrichtung eines Integrationsbeauftragten (s. unten: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung)<br />

wäre darüber nachzudenken, <strong>die</strong> mit dem Aufbau und der Durchführung des Integrationsmonitorings<br />

verbundenen Aufgaben dem (entsprechend qualifizierten) Integrationsbeauftragten<br />

zu übertragen.<br />

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