Integrationskonzept für die Stadt Soest
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Ressourcenbedarf <strong>für</strong> Aufbau und Pflege des Integrationsmonitorings<br />
Für das empfohlene Integrationsmonitoring wird eine Aufbauphase notwendig sein, in der auf<br />
Folgendes geachtet werden sollte:<br />
(1) Es sollten einheitliche und vergleichbare Datenformate verwendet bzw. am besten vorab<br />
festgelegt werden.<br />
(2) Für alle Daten sollte verabredet und festgelegt werden, wie <strong>die</strong>se jährlich zusammenzustellen<br />
sind – d.h., welche Statistiken wo in welcher Form vorhanden sind, welche Daten wo<br />
angefordert oder erhoben werden müssen, mit welchen Ansprechpartnern zunächst Rücksprachen<br />
über mögliche Daten zu führen sind (z.B. mit den Schulen). Besonders hinsichtlich<br />
der Sonderauswertung des Einwohnermelderegisters, <strong>die</strong> sich sehr aufwendig gestaltete, ist<br />
es wichtig, eine Systematik zu finden, <strong>die</strong> erlaubt, nur <strong>die</strong> geänderten Fälle des EMR neu<br />
auszuwerten, um nicht erneut den Aufwand einer Komplettauswertung bewältigen zu müssen.<br />
(3) Für alle Daten sollten entsprechende Datei-, Tabellen- und Darstellungsformate entwickelt<br />
werden, <strong>die</strong>, sobald sie einmal festgelegt und entwickelt worden sind, nur noch jährlich<br />
durch Hinzufügen der jeweils neuen Daten fortgeschrieben bzw. ergänzt werden müssen.<br />
Es ist zu erwarten, dass <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufbauphase der Bedarf einer entsprechend qualifizierten<br />
50%-Stelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von sechs Monaten anfällt.<br />
Die jährliche Fortschreibung und Koordination der unterschiedlichen Daten und Datenquellen<br />
sowie <strong>die</strong> zusammenfassende Erstellung eines (statistischen) Integrationsberichts (Vorschlag:<br />
alle zwei Jahre) wird <strong>die</strong> Zusatzarbeit einer 50%-Stelle <strong>für</strong> zwei Monate im Jahr<br />
beanspruchen.<br />
Für Datenakquise und Zusammenstellung ist ein jährlicher Pauschalbetrag einzukalkulieren.<br />
Für den Aufbau und <strong>die</strong> Durchführung des hier vorgeschlagenen Integrationsmonitorings<br />
erscheint es daher nicht erforderlich, eine eigene Stelle auf Dauer einzurichten. Die Beauftragung<br />
und Freistellung einer bereits in der Verwaltung tätigen Fachkraft erscheint ausreichend.<br />
Es sollte aber darauf geachtet werden, <strong>die</strong> mit dem Monitoring jährlich regelmäßig<br />
anfallenden Aufgaben zu bündeln und einer Person verantwortlich zu übertragen. Im Falle<br />
der Einrichtung eines Integrationsbeauftragten (s. unten: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung)<br />
wäre darüber nachzudenken, <strong>die</strong> mit dem Aufbau und der Durchführung des Integrationsmonitorings<br />
verbundenen Aufgaben dem (entsprechend qualifizierten) Integrationsbeauftragten<br />
zu übertragen.<br />
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