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Die Zukunft des Geldes

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on Prepaid Cards" vom Mai t 994 unter anderem empfahl, die Ausgabe von ,,multi-<br />

purpose prepaid cards" Banken vorzubehalten und die Entwicklung vor allem auch in<br />

Hinblick auf die Sicherheit solcher Systeme weiterzuverfoigen.<br />

Aufgrund dieses Berichtes hat die Oesteneichische Nationalbank ua eine Arbeitsgruppe<br />

zur Beuneilung der Sicherheit von ZahJungsverkehrssystemen mir Smart-Cards (ARGE<br />

SZS) ins Leben gerufen, die sich im Jahr 1995 mrt der Sicherheit <strong>des</strong> Systems der APSS<br />

und mit der Erstellung einer genereilen Sicherheitsvorgabe fur elektronische Geldbörsen<br />

beschäftigr.<br />

Inzwischen beschaftigt sich auch bei der Bank fi.lrrnternallonalen<br />

Zahlungsausgleich eine<br />

Arbeirsgruppe allgemein rrrrt,,Electroruc Monev'':8<br />

2e<br />

Sicherheitsaspekten.<br />

BIS, Impiications of Central Banks of the Development of Electronic Money, Oktober<br />

t 996<br />

und eine andere mit<br />

<strong>Die</strong> G7 hat sich mit den Implikationen <strong>des</strong> elektronischen Gel<strong>des</strong> beschäftigt und kommt<br />

rJ Vorschlägen in den Bereichen Verbraucherschutz, Lrberwachung und<br />

Rechtsdurchsetzung.<br />

lo<br />

<strong>Die</strong> EU ist irzwischen im Rahmen der Altiviräten rund um das Thema E-Commerce bei<br />

der Formulierung einer fuchtlinie zum Thema eiektronisches Geld,i' die auf den<br />

Ergebnissen einer Studie der Europäischen Zentralbank aus dem Augusr I998 basieren<br />

Objekt der vorliegenden l-lntersuchung sollen ausschließlich neue<br />

ZahJungsverkehrssysteme sein, deren Werte durch Informationen repräsentiert werden,<br />

die nicht in einem zentralen Buchungssystem gespeichen sind (wie etwa Giralgelder,<br />

Kredit- und Debitkartensysteme) und die dazu gedacht sind, allgemein akzeptiert zu<br />

werden. Telephonwertkarten oä Kanen, die nur von einem oder einer definierten Gruppe<br />

:s<br />

Banl for International S€ttlements @IS) Lega-l Service, Elecuonic Morey, Elecüonic Purse and e-<br />

Cash: ar Outline of Legal Issues, Basel 12.12.1995; BIS, Elecüonic Money: a monetary policy<br />

perspecuve, Basel 6.11.1995; BIS, Possible seignorage implications of the development of elecüonic<br />

mones. Basel 6.1 1. 1995.<br />

tn<br />

Bank for Intematronal Settlements @IS), Comminee on Palment ard Settlement Systems arrd the<br />

Group of Computer Epens, Securiry of Electronic Money, Augtrst 1996.<br />

r0<br />

Group of Ten, Elecüonic Money - Consumer protection, larr, enforcementi supervisory and cross<br />

border issues. ADril 1997.<br />

t'<br />

Entrlrrf eines Vorschlags einer Richtlinie <strong>des</strong> europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates üb€r die<br />

Aufnahme, Ausübung urd Beaufsichtigung der Tätigkeiten von E-Geldinstituten, 1998, im folgenden<br />

als RL-Vorschlae ziden.<br />

" European Cerural Bank, Repon on Electronic Money, Fran.lfrnryain August 1998.<br />

Elektronsches Celd 91<br />

12

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