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Die Zukunft des Geldes

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5.7.2 Das Nachschieben neuer Funktionen und die voNeftraglichen<br />

Aufklärungspflichten<br />

Problematisch scheint bei der Vorgangsweise der Banken die ,lwangsbeglückung" der<br />

Kunden mrt neuen Funktionen, deren fusiken diese gar nicht abschätzen können. So<br />

wurde etwa allen Kunden Ende der 8Oer-Jake ungefrag die Geldbehebungsmöglichkeit<br />

auch im Ausland in ihre ec-Karte als Zusatzfunktion geliefert, ohne daß über die dadurch<br />

erlolgte erhebliche Erhöhung <strong>des</strong> lvfi ßbrauchsrisikos aufgeklärt wurde.<br />

Dasselbe passierte 1996 mit der elektromschen Geldbörse Ab i999 hat ciie ec-<br />

Multifunktionskarte rdt edc und anderen Brands wieder neue welrweite Möglichkeiten,<br />

deren praktische Auswirkungen selbst den Bankmitarbeitern unbekannt sind. Entgegen<br />

Punlt 5 der EG-Kanenempfehlung<br />

bekam der Kunde mit der Geldbörse eine neue<br />

Kartenfunktion. Bei der elektroruschen Geldbörse hat der Kunde allerdings die Wahl,<br />

diese Funkion einfach nicht zu verwenden und damit das Risiko sorveit erkennbar<br />

auszuschließen.<br />

Bedenidicher ist schon die Anletndigung, es könne mit der lvlultifunktionskarte auch im<br />

Ausland bargeldlos bezahlt werden oder in den USA Geld behoben rverden. Es wird also<br />

eine neue Funlction implementien, die das Mißbrauchsrisiko fur den Kunden erheblich<br />

erhöht, ohne daß er über dieses Risiko auch nur ansatzweise aufgeklärt wird. In den<br />

Ankundigungen der Banken wird nicht einmal daruber aufgekl:trt, wie man die<br />

intemationalen Funltionen der Karte sperren lassen könne.<br />

In diesem Bereich könnte die Banken der Voruurf und die Haftung wegen Verletzung<br />

von Auiuärungs- und Beratungspflichten<br />

analog zu denen bei Wertpapiergeschaftenr2T<br />

treffen.t:3 Unlängst hat der OGH auch Informationspflichten bezL.tglich Bankschecks<br />

\'6<br />

Koziol in:.At'ancini - Iro - Kozlol, Österreichisches Bankvertrassrechl Band I Wien 1981.R28/8.<br />

r:7<br />

Vgl enva oGH 3.6. t991, 1Ob5L6/93, RdW t991, lil = OBA-1993,9S7tr, OGH ÖBA 199.1, l56f;<br />

ocH 25.1.1995, l0 0b 510/95, ÖBA 1995, 969tr: OcH 22.6.I995, 6 0b 518/95, ÖBA 1995, 990tr<br />

r:8<br />

Vgl auch l+'elser, Z\r Haftung der Banken für Bonitätsauskünfte, ÖBA 1982, ll7-132, lltelser,<br />

Vorvertragliche Pflichten in der Rechtsprechung <strong>des</strong> OGH, in: FS Wagner (1987) 361tri Arendts, <strong>Die</strong><br />

Ha,ftung der Banken fur fehlerhaffe Anlag€bentung nach der neueren deutschen Rechtsprechung, öBA<br />

1994,251-25'7 . Welser, Grundlagen <strong>des</strong> Anlegerschuzes, ecolex 1995, ?9ff<br />

Elektronsches Geld tJ/

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