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Die Zukunft des Geldes

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<strong>Die</strong> Existenz der APSS als Gemeinschaftsunternehmen zur effizienten Erbringung einer<br />

technischen <strong>Die</strong>nstleistung, die zur österreichweiten Erbringung der <strong>Die</strong>nstleistung<br />

sowieso der Normierung bedurft hätte, ist an sich kartellrechtlich nicht zu<br />

beanstanden.l6s<br />

Führt Gnindungsvertrag und Existenz von EPA,/APSS aber zu einer Bindung der<br />

Banken, bestimmte technische Entwicklungen zum Schaden <strong>des</strong> Kunden nicht<br />

vorzunehmen - zB Automaten zum Einzahlen von Geld, volle ATMs mit rund-um-die-<br />

Uhr Betrieb - oder zu einem Bedingungs- und Konditionenkaftell, so liegt ein Verstoß<br />

gegen EG-Kartellrecht vor.'ou Punkt 16 <strong>des</strong> Bankomat-Venrages ,,Bankomat-Quick-<br />

Service'' r'erpflichtet die Banken, bestimmte Vertragsmuster (Beilagen zum<br />

Bankomatvertrag) zu verwenden. <strong>Die</strong>s stellt ein (unangemeldetes.li65 Kanell iSd Art 85<br />

EGV dar, das 1995 emchtet wurde, osterreichweit gilt und daher EU-relevant und<br />

meldepflichtig gewesen wäre. Darauf deutet auch die Haltung der EG-Kommission in<br />

Ziffer 1l <strong>des</strong> Entwurfes einer Bekanntmachung über die Anwendung der EG-<br />

Wettbewerbsregeln auf grenzüberschreitende<br />

r66<br />

Zahlungssysteme. Mogliche Folgen sind<br />

Nichtigkeit <strong>des</strong> Vertrages und Geldbußen durch die EG-Kommission. Dasselbe gilt wohl<br />

fur die AGB der österreichischen Kreditinstitute.<br />

Nach österreichischem Recht ist klar, daß die Verrechnung einheitlicher Preise fur<br />

Bankdienstleistungen nach Absprache oder Abstimmung ein Kartell darstellen würde.167<br />

<strong>Die</strong> Verwendung einheitlicher Geschäftsbedingungen wird in den $$ l0 ff KanellG im<br />

Gegensatz zum EG-Recht nirgends errvahnt. Aus dem Text <strong>des</strong> $ l9 KartellG<br />

(,,Beschaffenheit der Ware") könnte aber geschlossen werden, daß auch die AGB Teil<br />

der kartellierten Bedingungen sind bzw sein können.<br />

Zudem dürften Bankomat- und EPA-Vertrag eine vertikale Venriebsbindung iSd $ 30a<br />

KartellG darstellen, was aber mangels Zugänglichkeit nicht gepnift rverden kann.<br />

Sicherlich stellt die Regelung <strong>des</strong> Punktes 16 Bankomatvertrag eine<br />

genehmigungspflichtige Alleinbezugsvereinbarung mit EU-relevanten Auswirkungen dar,<br />

tu'<br />

<strong>Die</strong> Gründung der GABE/APSS lvürde heute uU einen meldepflichugen Zusarnmenschluß iSd VO<br />

106.1/89 <strong>des</strong> R.ates vom 21.12.1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusänunenschlüssen darstellen.<br />

ta<br />

Vgl Eilnansberger aaO 715ff.<br />

r65<br />

Laut dem Projektverantwo(lichen der APSS.<br />

r66<br />

ABI 1994 C 322/'7; Ygl Gugerbauer, Ec-wertberverbsregein flir grenzüberscfueitende<br />

Zahlungss_vsteme, OBA I 995, 97-99.<br />

Elektronsches Geld 155

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