Die Zukunft des Geldes
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Geld iSd österreichrschen Rechts dar. <strong>Die</strong> Ausgabe von solchen Zatrlungsmitteln greift<br />
also weder in das Monopoi der Nationalbank noch in das der Munze Östeneich AG ern.<br />
Auch die Arbeitsgruppe <strong>des</strong> EM sowie die ECB sind der Ansicht, daß die elektronische<br />
Börse bnv deren Inlalt keine Banknoten darstellen und daher generell nicht in die<br />
Agenden der Nationalbank eingreifen<br />
6r Sie geht aber davon aus, daß der Betrag der<br />
elektronischen Geldbörse zumin<strong>des</strong>t ökonomisch als Einlage zu betrachten ist und daher<br />
auch juristisch so qualifiziert werden sollte, um die Maßnahmen der Einlagensicherung<br />
bereitstellen zu können.62<br />
3.5.2 Ausgabe van E-Money ein Bankgeschäft?<br />
Daher ist in einem nveiten Schritt zu pnifen, ob die Ausgabe von elektronischem Geld<br />
und der Betrieb eines entsprechenden Zahlungsverkehrssystems ein<br />
konzessionspflichtiges Bankgesch€ift isd Bankwesengesetzes6t srnd. In Frage kame vor<br />
allem Ziffer I (Einlagengesch;ift),<br />
Ziffer 2 (Girogeschaft) oder Ziffer 6 (Ausgabe und<br />
Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkanen und Reiseschecks) <strong>des</strong> $ 1 BWG.<br />
S I Z 1 BWG Einlagengeschäft?<br />
,,Einiagengeschzift" wird in $ I BWG mit ,,Entgegennahme fremder Gelder zur<br />
Verwaltung oder als Einlage" umschrieben.o' $ 31 Abs I BWG unterscheidet nvischen<br />
Einlagen, die dem Zahlungsverkehr<br />
und solchen, die der Anlage dienen und durch<br />
Urkunden dok-umentien werden ( ,,spareinlagen").<br />
,,Geld" kann dabei auch Buchgeld<br />
und fremde Währung sein.65<br />
66 <strong>Die</strong> Entgegennahme zur Verwaltung soll offenbar zum<br />
Ausdruck bringen, daß eine Verwahrungsleistung<br />
dh eine Sicherung gegen das<br />
Abhandenkommen uU auch eine aktive Verwaltungsleistung iS eines ,,Auftrages" iSd $$<br />
''<br />
European Monetary Instiute, Repon to the Council of t}le European lvlonetary Institute on Prepaid<br />
Cards by the Working Group on EU Payment Sysrems, Franld-rnMain Mai 1994, Absatz 8.<br />
" Europeal Monetary Insritute, so, Absatz 9 und I L<br />
" BG über das Barkwesen (Banktvesengesetz - BWG), BGBI 19931532 idgl.<br />
*<br />
S I <strong>des</strong> deutschen KWG spricht von der ,,ArLnahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht<br />
d_arauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengesch:i-ft").<br />
o'<br />
Avancini - .iro - Koziol, Östeneichisches Bankvenrassrecht. Band I Wien t987 PZ 9/2.<br />
6<br />
Eine näiere Determinierung <strong>des</strong> Einlagengeschäfts fihlt rm deutschen KWG. <strong>Die</strong>se findet sich für dir<br />
BRD nur in den AGB der Sparkassen (1993) Nr 15.<br />
Elektronsches Geld 107