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Die Zukunft des Geldes

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Geld iSd österreichrschen Rechts dar. <strong>Die</strong> Ausgabe von solchen Zatrlungsmitteln greift<br />

also weder in das Monopoi der Nationalbank noch in das der Munze Östeneich AG ern.<br />

Auch die Arbeitsgruppe <strong>des</strong> EM sowie die ECB sind der Ansicht, daß die elektronische<br />

Börse bnv deren Inlalt keine Banknoten darstellen und daher generell nicht in die<br />

Agenden der Nationalbank eingreifen<br />

6r Sie geht aber davon aus, daß der Betrag der<br />

elektronischen Geldbörse zumin<strong>des</strong>t ökonomisch als Einlage zu betrachten ist und daher<br />

auch juristisch so qualifiziert werden sollte, um die Maßnahmen der Einlagensicherung<br />

bereitstellen zu können.62<br />

3.5.2 Ausgabe van E-Money ein Bankgeschäft?<br />

Daher ist in einem nveiten Schritt zu pnifen, ob die Ausgabe von elektronischem Geld<br />

und der Betrieb eines entsprechenden Zahlungsverkehrssystems ein<br />

konzessionspflichtiges Bankgesch€ift isd Bankwesengesetzes6t srnd. In Frage kame vor<br />

allem Ziffer I (Einlagengesch;ift),<br />

Ziffer 2 (Girogeschaft) oder Ziffer 6 (Ausgabe und<br />

Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkanen und Reiseschecks) <strong>des</strong> $ 1 BWG.<br />

S I Z 1 BWG Einlagengeschäft?<br />

,,Einiagengeschzift" wird in $ I BWG mit ,,Entgegennahme fremder Gelder zur<br />

Verwaltung oder als Einlage" umschrieben.o' $ 31 Abs I BWG unterscheidet nvischen<br />

Einlagen, die dem Zahlungsverkehr<br />

und solchen, die der Anlage dienen und durch<br />

Urkunden dok-umentien werden ( ,,spareinlagen").<br />

,,Geld" kann dabei auch Buchgeld<br />

und fremde Währung sein.65<br />

66 <strong>Die</strong> Entgegennahme zur Verwaltung soll offenbar zum<br />

Ausdruck bringen, daß eine Verwahrungsleistung<br />

dh eine Sicherung gegen das<br />

Abhandenkommen uU auch eine aktive Verwaltungsleistung iS eines ,,Auftrages" iSd $$<br />

''<br />

European Monetary Instiute, Repon to the Council of t}le European lvlonetary Institute on Prepaid<br />

Cards by the Working Group on EU Payment Sysrems, Franld-rnMain Mai 1994, Absatz 8.<br />

" Europeal Monetary Insritute, so, Absatz 9 und I L<br />

" BG über das Barkwesen (Banktvesengesetz - BWG), BGBI 19931532 idgl.<br />

*<br />

S I <strong>des</strong> deutschen KWG spricht von der ,,ArLnahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht<br />

d_arauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengesch:i-ft").<br />

o'<br />

Avancini - .iro - Koziol, Östeneichisches Bankvenrassrecht. Band I Wien t987 PZ 9/2.<br />

6<br />

Eine näiere Determinierung <strong>des</strong> Einlagengeschäfts fihlt rm deutschen KWG. <strong>Die</strong>se findet sich für dir<br />

BRD nur in den AGB der Sparkassen (1993) Nr 15.<br />

Elektronsches Geld 107

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