11.10.2013 Aufrufe

Die Zukunft des Geldes

Die Zukunft des Geldes

Die Zukunft des Geldes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Im praktischen system der Bank Austria nut weniger als r0 Händrem und vielleicht r00<br />

Kunden ist aber natürlichjede Zahrung ruckverforgbar, da kein Kunde viele elekrronische<br />

N{ünzen auf seinem PC honen wird und daher Geldbehebung bei der Bank, Zahlung<br />

beim Händler und Einlösung bei der Bank in nahem zeitlichem Zusammenhang erfolgen.<br />

Mittels kryptograph.ischer Methoden wären aber auch echte Geldsysteme möglich, die<br />

eine wirklich anonyme Zah.lung ermöglichen.<br />

4.5 Uherlegungen de lege ferenda<br />

<strong>Die</strong> elektronische Geidbörse allern auf einer Karte stellt ein anonymes Zal ungsnuttei<br />

ähnlich dem Bargeld dar. Auf einer ec-Kafie kann dies zumin<strong>des</strong>t gegenüber den Banken<br />

durch die Behebungstransalrion<br />

und gegenüber<br />

Händlern durch den lesbaren Auijlruck<br />

auf der Karte durchbrochen sein. In jedem Fall ist eine Datensammlung aber so<br />

erschwert, daß eigene gesetziiche Regelungen nicht notwendig srnd.<br />

Das elekronische Geid nach dem System chaum wäre anonym. wenn der Ausgeber auch<br />

die Weitergabe n-mal zr,vischen Teilnehmer zuließe.<br />

(Chaum I983, t988, 1989, 1990, erne Einführung siehe<br />

Auch wenn es derzeit nicht praltizien wird, sollte so eine Lösung (edenfalls fijr<br />

Kleinbeträge) im sinne <strong>des</strong> Schutzes der privatsphäre emsthafter diskutiert und akiv<br />

gelordert werden.<br />

5. <strong>Die</strong> Vertragsverhältnisse<br />

<strong>Die</strong> verwendung eines Zahlungsmittels seta entweder gesetzliche Grundlagen oder<br />

zumin<strong>des</strong>t ein venragsverhältrus zwischen den Betreibern <strong>des</strong> systems @anken und<br />

EPA/APSS), den verwendem <strong>des</strong> Zarrlungsmitters (Karteninhaber) und den Akzeptanten<br />

(Geschäfte, PTV als Telefondienstleister, ...), im folgenden Händler genannt, voraus.<br />

<strong>Die</strong>se Regelungen existieren in gesetziicher Form fur herkömmriches Gerd. Für<br />

elektronisches Geld gibt es offenbar hauptsächrich einseitig von einem partner, den<br />

Systembetreibern, vorformulierte Venragsbestimmungen. <strong>Die</strong>se sind nach einer<br />

überblicksmäßigen Darstellung einerseits mit dem allsemeinem Zivilrecht<br />

Elektronsches Geld<br />

124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!