11.10.2013 Aufrufe

Die Zukunft des Geldes

Die Zukunft des Geldes

Die Zukunft des Geldes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beträgen .. zunickzuzahlen sind" durch Teilnahme <strong>des</strong> Kreditinstituts an der<br />

Einlagensicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverban<strong>des</strong> anzugehören haben. <strong>Die</strong><br />

Sicherungsgrenze )ieg bei öS 260 000,- <strong>Die</strong>s gilt im Gegensatz zur alten Fassungsr auch<br />

fur Einlagen juristischer Personen. Hier ist die Sicherungspflicht allerdings mit 90% der<br />

gesichenen Einlage begrena s6<br />

<strong>Die</strong> .tinlage" auf der elektronischen<br />

Geldbörse kann je nach Nutzungsbedingungen<br />

einen Geldbetrag dar, der iSd EG-Rechts zunickzuzahlen ist, und damit als Einlage iSd<br />

EG-Rechts gilt. Nach österrerchischem<br />

Recht kann sie unrer $ 93 Äbs 2 Zl BWG fallen<br />

und ein Guthaben sein, das ,,. . zunickzuzahlen<br />

ist". <strong>Die</strong> Institution. die elek:rronische<br />

Gelder verwaltet und Gelder dafiir entgegennimmt, hat in diesem Fall einem<br />

Einlagensicherungssystem anzugehören und Rlr die verwalteten Gelder entsprechende<br />

Beitriige zu leisten.<br />

Der Bericht der ECB befurwortet die Einbeziehung der E-Money-Systeme in<br />

Einlagensicherungssysteme.<br />

sr<br />

Der Vorsch.lag einer E-Geldinistiture-Rl trägt dem in Art<br />

2 Rechnung nur bedingt Rechnung. In diesem Anikel soll geregeit werden:<br />

,,(4) Im Tausch eegen elektrorusches Geld erhaltene Gelder gelten nicht als Einlagen im<br />

Sinne<br />

von Anikel 3 der fuchtlinie 89/6'{6,€WG, wenn die z'.rgrundeliegenden venraglichen<br />

Vereinbarungen<br />

(a) klar den besonderen Charakter elektronischen Gelds als elektroruschen Ersatz fur<br />

lr{ünzen und Banknoten heraussteilen; und<br />

(b) rucht vorsehen, daß im voraus Gelder eingezahlt werden können, um im Austausch<br />

dafur zu einem späteren Zeitpunlt elekronisches Geld zu erhalten.<br />

<strong>Die</strong> Rücktauschbarkeit elektronischen Gelds stellt allein noch keinen hinreichenden<br />

Grund dafur dar, vom Verwender im voraus eingezahlte Gelder als Einlagen im Sinne<br />

von Anikel 3 der fuchtlinie 89|646EWG zu betrachten. Im Vertraq zwischen Emittent<br />

"" ABI L 135/5 vom 31.5.1991. Ygl Stanzel, Banlnvesengeserz - <strong>Die</strong> L und 2. Novelle - aktueller Srand,<br />

oBA t99.1,',7 13 -'7 19.'7 45ff .<br />

8s<br />

<strong>Die</strong>se beschränkte die Sicherungspflicht auf ,,Einlagen auf Konten von Verbrauchern oder<br />

Sparernlagen naturhcher Personen .<br />

t6 g 93 Lbs .t Bwc.<br />

tt<br />

European Central Bank, Report on Electronic Money, Fmnldrrr/Main August 1998, 28.<br />

Elektronsches Celd 114

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!