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Die Zukunft des Geldes

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. Rückvergütung <strong>des</strong> Berrages auf der eleklronischen<br />

Geldbörse bei Ablauf der<br />

Gültigkeitsdauer der Karte oder bei technischen Gebrechen (AGB euick<br />

,,Rückvergütung")<br />

Der Karteninlaber hat die Pflichten,<br />

. Unterlassung der Weitergabe der Karte an Dritte (AGB Bankomat<br />

,,Bezugsmöglichkeit")<br />

. Sorgfliltige Aufbewahrung<br />

der Kane, Geheimhaltung<br />

<strong>des</strong> Co<strong>des</strong> (AGB Bankomat<br />

,,Sorgfalt")<br />

. Benachrichtigung <strong>des</strong> Kreditinstitutes bei Verlust der Karte ,,und/oder dem Eintreten<br />

anderer Umstande, die einem unbefugen Dritten die Benützung der BK ermöglichen<br />

könnte" sowie polizeiiiche Meldung (AGB Bankomat ,,Verlust")<br />

o Benutzung der Karte am Geldausgabeautomat nur soweit Deckung am Konto<br />

vorhanden (AGB Bankomat,,Deckung" )<br />

. Beantragung der Rrick-vergütung eines in der elektronischen Geldbörse geladenen<br />

Betrages bei Kartentausch (AGB Quick ,,Rückvergütung")<br />

5.7.4 Besitz und Eigentum an der Kafte<br />

<strong>Die</strong> ec-Karte bleibt Eigentum <strong>des</strong> ausgebenden Kreditinstitutes (AGB Bankomat punkt<br />

,,Einzug"). Sie ist bei Auflösung der Kontoverbindung<br />

und auf Anforderung durch die<br />

Kreditunternehmung<br />

zunickzugeben.<br />

Letztere Bestimmung kommt einem einseitigen<br />

willkr.irlichen Kündigungsrecht gleich, das gegenüber Verbrauchem mit $ 6 Abs 2 Z 1<br />

KSchG schwer in Einklang zu bringen sein wird.<br />

Der Besitz an der Karte steht aber wohl - ausgenommen bei Vertragsverletzung und<br />

Kündigung <strong>des</strong> Girovenrages - dem Kunden zu. Ein unberechtigter Einzug einer Karte,<br />

ist daher als Besitzstörung zu qualifizieren. rr0<br />

<strong>Die</strong> reine elektronische Geldbörse soll dem Vemehmen nach in Trafiken verkauft werden<br />

und geht damit wotrl in das Eigentum <strong>des</strong> Karteninhabers über. Ein Einzug wird wohl als<br />

<strong>Die</strong>bstahl und Besitzstörung zu werten sein. Im Fall einer Affinity-Karte. zB<br />

'ro<br />

vgt S ll9 ABCB: gg 15.1ff zpo.<br />

Elektronsches Geld 139

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