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Die Zukunft des Geldes

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genannt. Vertragsgrundlage dafür sind der Girokontovertrag (fur Verbraucher gemäß $<br />

i4 BWG), die AGB der österreichischen Kredituntemehmungen (AGBöKI, Fassung<br />

1979), die ,,Bedingungen fur die Ausgabe und Verwendung der eurocheque-Karte als<br />

Scheckgarantiekarle" (Fassung 1993), die ,,Kundenrichtlinien fur die Benürzung der<br />

Geldausgabeautomaten im Rahmen <strong>des</strong> Bankomat-Service" (Fassung November 1994,<br />

im folgenden AGB Bankomat), mit den Zusatzbestimmungen fur Zahlungen an<br />

Bankomat-Kassen (AGB POS) und mit der elektronischen Geldbörse (Bankomat-Quick-<br />

Service, AGB Quick). Zwischen den eigentlichen Betreibern <strong>des</strong> Systems (APSS,EPA<br />

und Vertragshändlern) und dem Kunden besteht kein direktes venragliches Verhältnis.<br />

Im Vertrag mit dem Kunden (Girovertrag mir Zusdtzen) verpflichtet sich die Bank, ein<br />

solches System zur Verfrigung zu stellen. EPA/APSS und Händler sind in diesem Sinne<br />

Erft.illungsgehilfen der kontofuhrenden Bank.r:r Es handelt sich beim Bankomatvertrag<br />

und auch beim Händlervenrag um einen echten Vertrag zugunsten Dritter.r:6<br />

Vorgesehen ist aber auch die Ausgabe anonymer Karten mit reiner Geldborsenfunktion,<br />

die bei Bankstellen auch gegen Erlag von Bargeld geladen werden können (Wertkarten).<br />

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<strong>Die</strong> Multifunktionskarte erhält der Kunde als Ersatz seiner ec-Kane von seinem<br />

Kreditinstitut. Hier sind die Venragspartner<br />

also relativ klar: Das Kreditinstitut stellt<br />

dem Kunden die Karte und die <strong>Die</strong>nstleistungen (über Subauftragnehmer) zur<br />

Verfugung.<br />

Bei der reinen Chipkarte mit nur der Funktion elektronische Geldbörse (Wertkarte) oder<br />

Chipkarten rmt Geldbörsen und anderen FunLtjonen (?B Geldbörse und<br />

Studentenausweis, A-ffinity Karte) ist der Vertragspartner fur die<br />

Zahlungsverkehrsdienstleistung schwerer zu ermitteln.<br />

<strong>Die</strong> Wertkane kauft der Benutzer bei einem Kreditinstitut. Vertragspartner fur Affrnity-<br />

Karten soll nach dem derzeitigen Stand der Diskussion die Europay Austria werden. Für<br />

die Zusatzfunktion Studentenausrveis wird wohl die Repubtik "Venragspartner".<br />

115<br />

Vgl Kurschel, Wer träg1 den Schaden? ,,Verdopp€lte" und verlorene Banlomatkarten, ecolex 1990,<br />

'79,<br />

llerner, Das Geldausgabeäutomäten-Gesch:i.ft nach deutschem Recht, l-16ff, Canaris,<br />

Bankvetuagsrecht RZ 527j.<br />

Elektronsches Geld 136

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