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Die Zukunft des Geldes

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Geld enthalt, als nach seiner Berechnung<br />

der Fall<br />

Fakloren ausschlaggebend sein:<br />

Versagen eines Gerätes oder der Kundenkarte<br />

Manipulation der abbuchenden Geräte<br />

Irrtum <strong>des</strong> Kunden.<br />

setnsollte, können dafi.ir mehrere<br />

<strong>Die</strong> letaen Transaktionen sind zrvar auf der Karte gespeichen. <strong>Die</strong>se Information kann<br />

der Kunde aber wieder nur bei einigen - anfangs wenigen - Bankstellen oder mittels eines<br />

speziell zu beschaffenden Lesegerätes auslesen. <strong>Die</strong> Transakionsdaten der Terminals<br />

werden nirgends zentral gespeichert. <strong>Die</strong> Bank selbst kann die einzelnen Transaklionen<br />

nicht nachvollziehen. <strong>Die</strong>s kam sogar fur die Betreiber dazu fuhren, daß die Frage nach<br />

der korrekten AbwickJung der Transaktionen unentscheidbar wird.<br />

Andererseits zeigt der Vergleich mit dem Bargeld, daß auch bei herkömrniichen<br />

Systemen nicht immer die volle Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Denn wieviele Leute<br />

wissen schon genau, wieviel Bargeld sich jeta gerade in ihrer Geldbörse befinden soiite.<br />

Und der Betrug beim Geldwechseln ist so alt wie das Geld selbst.<br />

Als Resumee kann festgestellt werden: Das System elekronische Geldbörse besita<br />

sittenwidrige AGB. In der prahischen Nachvollziehbarkeit und Beweislastproblematik<br />

bietet es aber gegenüber dem Bargeld keine gravierenden Nachteile.<br />

7.3 <strong>Die</strong> Beweislast im Streitfall zwischen Kunde und Bank Austria<br />

<strong>Die</strong> Nutzungsbedingungen <strong>des</strong> ecash-Systems beinhalten keine Beweislastregeln. Durch<br />

die alleinige Verfügung uber System- und AbwickJungs-KrowHow seitens der Bank und<br />

die jederzeitige N{öglichkeit von Buchungen aufdem Kundenkonto, liegt die unmögliche<br />

Beweislast aber prakisch wieder beim Kunden.<br />

Elektronsches Geld 159

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