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Die Zukunft des Geldes

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Versicherungspfl<br />

ichten wie zB ElnJagensicherungssysteme<br />

Haftung<br />

fur Schadenersatz<br />

und Beweislastregeln<br />

Strafsanktionen<br />

nach Verwaltungs-<br />

und gerichtlichem<br />

Strafrecht<br />

H andels- und bankrechiliche Aspekte<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> bestehenden Rechts sind folgende Fragen zu steflen, bevor man den Ruf<br />

nach neuen Gesetzen erhebt:<br />

- Ist elektronisches<br />

Geld Geld iSd östeneichischen<br />

Rechts?<br />

- Wer muß elektrorusches<br />

Geld akzeptieren,?<br />

- Wer darf elekronisches<br />

Geld ausgeben?<br />

- <strong>Die</strong> ban-llechnische<br />

Nachvollziehbarkeit<br />

der Konten_fi]hrung<br />

welche rechtlichen A-nspruche sind an die Buchführung hinter dem<br />

Zahlungsverkehrssystem zu stellen? Gibt oder sollte es geben genauere rechtliche<br />

Regelungen<br />

zu diesem<br />

Thema?<br />

- Elektronisches<br />

Geld und Meldewesen<br />

Elektronisches<br />

Geld hat das Potentia.r,<br />

die von der Nationalbank<br />

in nationalem<br />

Interesse<br />

A) überwachenden Geldmengen a) vergrößern. Daher könnten eesetzliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

aus dieser Sicht notwendis werden.<br />

Datenschutz<br />

E-Money bietet von der Technik her die Chance, ein anonymes Zahlungsverkehrssystem<br />

analog zum Papiergeld ins Leben zu rufen. Im Gegensatz atr zah\ungmit Kreditkarten,<br />

bei denen jede einzelne Zahlung fi.ir das Bankensystem nachvo ziehbar und in Form von<br />

Kundenprofilen auswertbar wird, kann ein wesentlich höherer schutz der privatsphirre<br />

eneicht werden Andererseits entsteht natürlich auch ein größerer Freiraum fiir<br />

Mißbräuche Daher sollte nach östereichischem und EU-Recht die Frage nach den<br />

rechtlichen Adorderungen an Anonymität eines ZahJungsverkekssystems und nach<br />

venraulicher Behandlung von Zahlungsverkehrsdaten gestellt werden.<br />

Auch in diesem Kapitel sorlen überregungen de rege ferenda angestellt werden, die in<br />

kommenden Novellierungen von Datenschutz- und Bankwesengesetz @ankgeheimnis)<br />

Beachtung fi nden könnten.<br />

Elektronsches Geld<br />

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