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Die Zukunft des Geldes

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Betreffend Haftungsbestimmungen existieren in Osterreich neben Generalklauseln gegen<br />

einseitige und uu sittenlvidnge allgemeine Vertragsbestimmungenttt nur die Regelungen<br />

<strong>des</strong> KSchG, die insbesondere Schadenersatzaussct üsse bei grobem Verschulden,lre<br />

Beweislastverschiebungen'20 und Gewdhrleistungsausschlüsse''' fur mchtig erkiären.<br />

<strong>Die</strong> Haftungsbestimmungen der Kreditkartenorganisationen entsprechen denen der<br />

KartenempfelrJung. Für die debit-Karte (ec, Bankomat, Bankomatkasse) lehnen die<br />

AGBl:? jede Haftung .,soweit gesetzlich möglich" ab <strong>Die</strong> Rechtsprechung hat dies bis<br />

dato auch im großen und ganzen akzeptiert Gegenüber Verbrauchern dürfte dies aber<br />

gegen $ 6 Abs I Z 9 KSchG und g 879.{bs 3 ABGB verstoßen.'" Zudem stellen diese<br />

AGB offenbar die Auswirkung eines Kaneils zwischen den Banken gemaß $ l0 KartellG<br />

bzrv auch einer vertikalen Vertnebsbindung<br />

zw'ischen EP.{'APSS und den Banken<br />

gemäß $ 30a KarteilG dar Denn alle Banken verwenden dieselben AGB gegenüber ihren<br />

Kunden und werden betreffend Quick von einem <strong>Die</strong>nstleister, der APSS, ,.beliefert".<br />

Insotbrn kommen seit 1995 wohl auch die Regeln der Mißbrauchsaufsicht gegen<br />

marktbeherrschende Untemehmer der $$ i4 ffKartellG zum Tragen.<br />

Für Störungen der Systeme soll gemaß Punkt ,,Störungen" der Kundenrichtlinie<br />

Bankomat und Punlt il der AGBöKI überhaupt nicht gehaftet werden.<br />

<strong>Die</strong> Beweislast liegt bei debit-Karten entgegen der Aruegung der Ziffer 6 der<br />

Kanenemplefriung idR beim Kunden, da die Bank jede auch unberechtigte Transaktion<br />

von <strong>des</strong>sen Girokonto abbucht und er somrt als Kläger auftreten muß und beweispflichtig<br />

wird.I2t Da er aber nicht über Zugang zu den technischen Beweismitteln verfug, befindet<br />

er srch oft in einer aussichtslosen<br />

Situation.<br />

"' Vgl dazu lentwich, Verbnucherschutz und Ba-nftdienstleistungen im Ec-Binnenmarkt, h: Griller,<br />

Banlen im Binnenmarkt. Wien 1992, 637ff und Nentuich - Peissl - Pisjak, Konsument€nkarten,<br />

Verbraucherrecht Verbraucherpolitik Band 9, Wien 1993.<br />

I'E<br />

S$ 86.1a, 879 Abs 3 ABGB.<br />

'le<br />

56AbslZgKSchG.<br />

't"<br />

s 6 Abs I Z ll KSchG.<br />

't'<br />

i 9 Kschc.<br />

Eleklronsches Geld 132

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