Die Zukunft des Geldes
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Osterreich ausüben. Z 5 dieses Anhanges lautet ,,Ausgabe und Verwaltung von<br />
Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reiseschecks und Bankschecks)", womit wohl auch die<br />
EU-weite Regelung <strong>des</strong> Geschäftes mit elelctronischen Geldbörsen gegeben ist. Aus der<br />
allgemeinen <strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit<br />
<strong>des</strong> EG-Vertrages kann aber folgen, daß eine<br />
Orgarusation, die in einem EG-Mitgliedsstaat befug ohne Bankkonzession<br />
elektronisches Geld ausgibt, dies auch in Osterreich darf.<br />
Der Vorscl ag einer E-Geldinstitute-Rl geht davon aus, daß auch andere als<br />
Kreditinstitute E-Money ausgeben<br />
dürfen sollen und enthält die aufsichtsrechtlichen<br />
Bedingungen hiefur. <strong>Die</strong> Ausgabe elektronischen Gel<strong>des</strong> soll also nicht in jedem Fall an<br />
eine Bankkonzession geknLipft werden<br />
tl<br />
3.6 Ausgabe und Annahme <strong>des</strong> elektronischen Gel<strong>des</strong><br />
Oben wurde festgestellt, daß das Geld der elektronischen Börse kein gesetzliches<br />
Zahlungsmittel darstellt, da es sich weder um Banknoten noch um Münzen handelt.<br />
Daraus folgt, daß ohne entsprechende<br />
vertragliche Verpflichtung niemand gezwungen<br />
ist, dieses Zairlungsmittel zu akzeptieren und auch der Zugang <strong>des</strong> Konsumenten zu<br />
diesem Zahlungsminel rucht allgemein gewakleistet ist.<br />
Auch der Vorschlag einer E-Geldinistitute-RL will an dieser Einordnung nichts ändern.<br />
3.7 <strong>Die</strong> banktechnische Nachvollziehbarkeit der Kontenführung<br />
Llber die Anforderungen an eine Bankbuchhaltung finden sich im österreichischen Recht<br />
soweit ersichtlich keine Aussagen. Lediglich die allgemeinen aber auch nur schwach<br />
kodifizierten Grundsätze einer ordnungsgemiißen (Handels-) Buchhaltung (GOB) sind<br />
natürlich einzuhalten. Auch die Sorglaltspflicht gemäß $ 39 BWG gibt keine brauchbaren<br />
Maßstäbe. In diesem Lichte kann zwar die Frage gestellt werden, ob fir ein<br />
österreichweites Zahlungsverkehrssystem die Abbildung in minimal einem Pool-Konto<br />
"' Vgl auch European Centra.l Bark, Report on Elecfonic Money, Fran.ldrrt/Main August 1998, 29.<br />
Elektronsches Geld 112