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Die Zukunft des Geldes

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Osterreich ausüben. Z 5 dieses Anhanges lautet ,,Ausgabe und Verwaltung von<br />

Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reiseschecks und Bankschecks)", womit wohl auch die<br />

EU-weite Regelung <strong>des</strong> Geschäftes mit elelctronischen Geldbörsen gegeben ist. Aus der<br />

allgemeinen <strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit<br />

<strong>des</strong> EG-Vertrages kann aber folgen, daß eine<br />

Orgarusation, die in einem EG-Mitgliedsstaat befug ohne Bankkonzession<br />

elektronisches Geld ausgibt, dies auch in Osterreich darf.<br />

Der Vorscl ag einer E-Geldinstitute-Rl geht davon aus, daß auch andere als<br />

Kreditinstitute E-Money ausgeben<br />

dürfen sollen und enthält die aufsichtsrechtlichen<br />

Bedingungen hiefur. <strong>Die</strong> Ausgabe elektronischen Gel<strong>des</strong> soll also nicht in jedem Fall an<br />

eine Bankkonzession geknLipft werden<br />

tl<br />

3.6 Ausgabe und Annahme <strong>des</strong> elektronischen Gel<strong>des</strong><br />

Oben wurde festgestellt, daß das Geld der elektronischen Börse kein gesetzliches<br />

Zahlungsmittel darstellt, da es sich weder um Banknoten noch um Münzen handelt.<br />

Daraus folgt, daß ohne entsprechende<br />

vertragliche Verpflichtung niemand gezwungen<br />

ist, dieses Zairlungsmittel zu akzeptieren und auch der Zugang <strong>des</strong> Konsumenten zu<br />

diesem Zahlungsminel rucht allgemein gewakleistet ist.<br />

Auch der Vorschlag einer E-Geldinistitute-RL will an dieser Einordnung nichts ändern.<br />

3.7 <strong>Die</strong> banktechnische Nachvollziehbarkeit der Kontenführung<br />

Llber die Anforderungen an eine Bankbuchhaltung finden sich im österreichischen Recht<br />

soweit ersichtlich keine Aussagen. Lediglich die allgemeinen aber auch nur schwach<br />

kodifizierten Grundsätze einer ordnungsgemiißen (Handels-) Buchhaltung (GOB) sind<br />

natürlich einzuhalten. Auch die Sorglaltspflicht gemäß $ 39 BWG gibt keine brauchbaren<br />

Maßstäbe. In diesem Lichte kann zwar die Frage gestellt werden, ob fir ein<br />

österreichweites Zahlungsverkehrssystem die Abbildung in minimal einem Pool-Konto<br />

"' Vgl auch European Centra.l Bark, Report on Elecfonic Money, Fran.ldrrt/Main August 1998, 29.<br />

Elektronsches Geld 112

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