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Die Zukunft des Geldes

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5.9.2 Gegenseitige Leistungen im ecash-System<br />

Groß herausgestellt wird sowohl in der ecash-Nutzungsvereinbarung als auch in den<br />

ecash-Bedingungen, daß die Nutzung <strong>des</strong> ecash-Systems - spatesrens ab l.'7.1999 -<br />

etwas kosten soll. <strong>Die</strong>se Kosten sollen sich laufend ändern kömen, was dem Kunden<br />

nicht etwa per E-Mail sondern nur durch Aushang in Abnk Austria-Zweigstellen und im<br />

Internet mitgeteilt werden<br />

soll.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen der Bank Austria umfassen<br />

o Bereitsteilung der ecash-Software (Bedingungen Punkr 3)<br />

o Offenbar Bereitstellung eines Zahlungsverkehrssystems (in den Bedingungen<br />

nirgends explizit als Leistung definiert)<br />

o Möglichkeit <strong>des</strong> Geldtransfers von einem Girokonto auf das e-cash-Depot und<br />

zunick (um jeweils öS 7,-)<br />

<strong>Die</strong> Bedingungen enthalten keine Aussage daruber, ob der Geldvorrat auf dem ecash-<br />

Depot verzinst wird oder nicht<br />

5.9.3 Haftung für technisches Versagen: Gewährleistung<br />

Aus Punlt 6 Sperre <strong>des</strong> Zugangs der Bedingungen kann gefolgert werden, daß die Bank<br />

Austria sich die jederzeitige Einstellung ihrer Leistungen durch Sperre <strong>des</strong> ecash-Depots<br />

vorbehält. lJber eine Rückzahlung der Jahresgebühr fiir diesen Fall, sucht man in den<br />

AGB vergeblich<br />

eine Äussage.<br />

5.9.4 Haftung bei Verlust und <strong>Die</strong>bstahl für Mißbrauch<br />

<strong>Die</strong> Nutzungsbedingungen enthalten zwar in Punl,1 5 eine umfangreiche Liste von<br />

Sorgfaltspflichten <strong>des</strong> Kunden - er muß insbesondere seine Rechner vor Computerviren<br />

und Trojanischen Pt'erden schützen, ohre daß ihm gesagl wird, wie er dies<br />

bewerkstelligen könne - im Falle einer Störung von ecash oder online-Grokonto will die<br />

Bank Austria aber offenbar nicht einmal bei Vorsatz ihrer Mirarbeiter haften, wie sich<br />

schon aus der Nutzungsvereinbarung<br />

ergibt. Gemäß Punk 8 Ziffer 2 will die Bank<br />

offenbar auch nicht dafur haften, daß das von ihr zur Verftigung gestellte<br />

Elekrronsches Geld 149

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