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Die Zukunft des Geldes

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Geid das vor dem Kauf war. Selbst beim Tauschakt selbst ist es fur beide Tauschpanner<br />

vöilig unerheblich welche Entitäten hinter dem jeweiligen Gegenüber stecken. Da es<br />

nun Geschdfte gibt, bei denen diese Anonymität selbst, zumin<strong>des</strong>t fur einen der Käufer,<br />

nutzenstiftend ist, existiert offensichtlich eine Nachlrage nach anonymrsiertem Geld.<br />

Als Beispiel können all jene Transaktionen gelten, die gesetzlich verbotenes Handeln<br />

auldeckbar machen lassen, etwa Kaut-e mit unversteuertem Einkommen. Am<br />

Geldzeichen selbst ist also nicht erkennbar wem es gehön, wird es verloren, so ist der<br />

Finder als physischer Besitzer <strong>des</strong> Geldzeichens sofort in der Lage es als Geld zu<br />

verwenden. Für physisch gut sichtbare Geldzeichen, etwa Banknoten, ist dieser<br />

Vorgang unproblematisch - es muß nur sichergestellt sern, daß es sich um staatlich<br />

autorisiertes Zentralbankgeld handelt. Für elektronisches Geld ist die Frage der überaus<br />

leichten Kopierbarkeit hingegen ein schwerwiegen<strong>des</strong> Problem, insbesondere wenn<br />

die Anonymitat von Besitzern<br />

_zugleich<br />

dieses Zeichens gewahfi bleiben soll.<br />

Das fuhrt zur dritten, eher technisch orientienen Unterscheidung von E-Geldarten. die<br />

nvischen kartenbasiertem E-Geld und Netzgeld gemacht wird (vgl. Deutsche<br />

Bun<strong>des</strong>bank, 1997,1999) lVährend das eben angeschnittene Problem der Anonymrt:it<br />

bei kartenbasienen Systemen ganz analog zu dem bei Banknoten zu behandeln ist - die<br />

Karte ist ja ein genügend physisch sichtbares Geldzeichen - so trifn es bei Netzgeld in<br />

paradigmatischer Weise zu. Wenn jemand ein Netzgeldzeichen für den Kauf einer Ware<br />

"ausgibt", so muß sichergestellt werden, daß er dieses Zeichen nicht zuvor kopiert hat<br />

um es nochmals ausgeben zu können. Um Anonymität zu gewährleisten, muß das aber<br />

so geschehen, daß der Geldbesitzer nach wie vor anonym bleibt. In Teil 2 wird auf<br />

derartige S icherheitsfragen noch genauer eingegangen.<br />

Einerseits wirft Netzgeld auf Grund seiner technischen Form Probleme aul andererseits<br />

ist gerade diese Geldform durch ihre prinzipiell global angelegte Zeichenform<br />

besonders in der Lage nationale Regelungen zu transzendieren. Auch wenn im Rahmen<br />

der DisL-ussion um den eleictronischen Handel Netzgeld zunächst nur als einfaches Geld<br />

diskutiert wird, so ist doch klar, daß es auf der Unternehmensseite der Transaktionen<br />

sich in Geld als Kapital verwandeln muß. <strong>Die</strong>s kann unproblematisch geschehen,<br />

solange hier der internationale<br />

Transfer von Geld nur einen kleinen Teil der üblichen<br />

anderen Geldströme ausmacht und die Umtauschraten von Netzgeld in übliche<br />

Währung klar festgeiegt sind. Werden jedoch die Hoheitsrechte der üblichen<br />

Okononie 38

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