Die Zukunft des Geldes
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5.11 Überlegungen de lege ferenda<br />
Es scheint an der Zeit, das Spensystem<br />
fur die ec-Multifunktionskane<br />
zu überdenken.<br />
Für die eurocheque-Funltion<br />
existien riberhaupt<br />
keine wirksame Sperrmöglichkeit.<br />
<strong>Die</strong><br />
sperre der elektroruschen Zai ungsfunktionen ist absonderlich geregelt und bei <strong>Die</strong>bstahl<br />
der Karte im Ausland dem Kunden unzumutbar.<br />
Rein auf die Funktion elelcronische<br />
Geldbörse bezogen, sind die Probleme aber gering<br />
<strong>Die</strong> Nutzungsbedingungen<br />
<strong>des</strong> ecash-systems<br />
sind überhaupt als abenteuerlich<br />
zu<br />
bezeichren.<br />
Eine Limsetzung der EG-Verbraucherschutzrechtsakre<br />
betreffend elektronische<br />
Zahlungsverkehrssysteme ins österreichische Recht scheint drineend notwendie.<br />
6. Kartell-<br />
und Wettbewerbsrecht<br />
6.1 <strong>Die</strong> rechtliche Konstruktion<br />
Seit dem Bankomatvertrag<br />
(urfassung ca 19g0) werden alle elektronischen<br />
Zahlungsverkehrssysteme mit debit-Karten in österreich von einem untemehmen<br />
betrieben. <strong>Die</strong>ses hieß füiher GABE Geldausgabeautomaten-Service GmbH und wurde<br />
1994 mit der Eurocard-Austria Kreditkanen GesmbH fusionien. Das neue untemehmen<br />
heißt jeta EPA - Europay Austria GmbH und besita eine Tochter zur Abwicklung von<br />
EDV-Tätigkeiten, die Austria Payment systems services (Apss). Gesellschafter der<br />
EPA und damit der APSS sind dem vernehmen nach alle Gruppen von Kreditinstituten.<br />
Der Inhalt <strong>des</strong> Bankomatvertrages wird ailgemein geheim gehalten.rr0<br />
r50<br />
Dem Autor wurde freund.licher Weise von der ApSS Teil<br />
November 1995, in Kopie zur Verfügung gestellt.<br />
Elektonsches Geld<br />
IV,,Bankomat-Kassen-Service",<br />
Fassung<br />
151