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Die Zukunft des Geldes

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kann auch zur Abschöpfung der Bereicherung aus der unerlaubten Handlung,rJ5 zu<br />

gerichtlichen Strafenrs6 und/oder zur Zahlung von Bußgeldern"t fuken. Das<br />

österreichische Kartellrecht ist gemäß $ 5 Abs 2 KartellG auf Bankgeschafte insoweit<br />

nicht anwendbar, als die Verhaltensweisen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der<br />

Aufsicht <strong>des</strong> Bundsministeriums fi.lr Finanzen unterliegen. <strong>Die</strong>s gilt aber nur soweit<br />

bankrechtliche vorschriften einzuhalten sind.r58 Das sonstige wettbewerbsverhalten von<br />

Kreditinstituten unterliegt voll dem Kanellrecht.<br />

6.4 <strong>Die</strong> Konstruktion der GABflEpNAPSS m Lichte <strong>des</strong> Kartettrechts<br />

Das EG-Kartellrecht ist dann anwendbar, wenn sich das Wettbewerbsverhalten auf den<br />

innergemernschaftiichen Waren- und <strong>Die</strong>nstleistungsverkehr auswirkt. <strong>Die</strong>se<br />

Einschrankung wird aber eher weit ausgelegl. Einheitliche Bedingungen fur<br />

Bankdienstleistungen fur das Gebiet eines ganzen Mitgliedsstaates fallen nach der<br />

Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGH und der EG-Kommission jedenfalls darunter.<br />

trt tuo Daher<br />

sind sowohl die AGB der österreichischen K,redituntemehmungen, als auch ergänzende<br />

AGB fur eurocheque, Bankomat, Bankomatkasse oder auch Quick-service so sie von<br />

der Mehrzahl der Kreditinstitute gegenüber Kunden und Händlern venvendet werden, als<br />

Verhaltenskanell zu bewerten.16' <strong>Die</strong>ses ist bei der EG-Komrmssion genehmigen zu<br />

lassen, da wotrl keine Gruppenfreistellungsverordnung darauf anwendbar ist. <strong>Die</strong> Folgen<br />

der Nichtanmeldung sind neben potentiellen Geldbußen vor allem die Nichtigkeit der<br />

AGB gegenüber<br />

Kunden und Händlem wegen $ 879 Abs 3 ABGB.'62<br />

'tt<br />

SS 21, .to Kaa€llc.<br />

'tu<br />

Sr, 129 ff KartellG.<br />

r5'<br />

$ l{2 Karlejlc.<br />

r58<br />

Vgl die EB zu $ 5 Abs I Z2 Kaneltc 1988 abgedmckr in Barfu/J-Auer, Kanellg'88, Wien i994,,t<br />

urd KOG 9.9.1991-Ok1'7/9I Girokont€ngebü-hen, WBI 199 t, 3gt Anjll Koppensteiner.<br />

r5e<br />

vgl EuGH 23.2.1994, T-39/92 und T40/92 Eurocheque ,,package Deat.., öBA 1994, 481.<br />

t@<br />

Vgl EuCH, Rs 172180, Züchner, Auslandsüberq.eisungen; Komrnission 85/1'7/EwG, Einheidiche<br />

Eurocheques i. Kornmissior 37/ll,€WG, Bel,qische Verenigrng; Kommission 87/103/EWG, ABI -<br />

italienische Banlomat-Vereinba-runs.<br />

t6t<br />

Vgl Eilmansberger, EWG-Kanellrecht und Banl

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